E-Bikes und Trendfahrzeuge haben Rückenwind und sind auch im Kanton Zürich beliebt. Seit einigen Jahren nehmen die Unfälle mit E-Bikes zu. Die schwereren Unfallfolgen sind auf die höheren Geschwindigkeiten und das grössere Gewicht der E-Bikes zurückzuführen.
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Das Wichtigste in einfacher Sprache
E-Bikes sind Velos mit elektrischer Unterstützung. Immer mehr Menschen fahren gern mit E-Bikes. Leider gibt es viele Unfälle mit E-Bikes.
Es gibt viele verschiedene Fahrzeuge mit elektrischer Unterstützung. Nicht alle dürfen auf der Strasse fahren.
Für die Fahrzeuge gibt es unterschiedliche Regeln. Bei allen muss man aber vorsichtig im Verkehr sein.
E-Bikes im Strassenverkehr
Sowohl in der Freizeit als auch für den Arbeitsweg werden vermehrt Zweiräder statt Personenwagen oder öffentliche Verkehrsmittel benützt. Dieser Trend dürfte anhalten, wenn nicht verstärkt werden.
Seit einigen Jahren nimmt die Zahl der Unfälle mit sogenannten E-Bikes, den Velos mit elektrischer Trethilfe, zu. Ein Rückgang ist nicht absehbar. Hauptursache ist zu schnelles Fahren. Auch gibt es bei diesen Unfällen mehr verletzte Personen.
Wer den sicheren Fahrspass mit dem E-Bike geniessen will, muss dessen Besonderheiten und Fahreigenschaften kennen. E-Bikes:
- sind deutlich schwerer als Velos;
- ihr Fahrverhalten wird durch die Körperhaltung des Lenkenden beeinflusst;
- sind deutlich schneller als Velos, weshalb sich der Bremsweg stark verlängert;
- werden durch andere Verkehrsteilnehmer mit den gewöhnlichen Velos verwechselt und betreffend Geschwindigkeit unterschätzt.
Die Verletzungen bei Verkehrsunfällen mit E-Bikes sind hinsichtlich der Schwere mit Motorradunfällen vergleichbar. Sie unterscheiden sich von denjenigen mit Velos, wie diverse medizinische Studien aufzeigen. Demnach sind die schwereren Unfallfolgen auf die höheren Geschwindigkeiten und das grössere Gewicht der E-Bikes zurückzuführen.
Sicherheitsempfehlungen
Wer Velo fahren kann, hat das E-Bike nicht automatisch im Griff. Wie sattelfest sind Sie auf dem E-Bike? Machen Sie den Test und informieren Sie sich über Gefahren und Hilfestellungen.
Weitere Videos zum Thema E-Bike
Zur Verhinderung von E-Bike Unfällen zeigen weitere Kurzfilme die besonders sicherheitsrelevanten Aspekte wie Ausrüstung, Regeln und Fahrtechnik.
Elektro-Trendfahrzeuge
Vor dem Kauf eines Trendfahrzeugs ist es empfehlenswert, sich über dessen Strassenzulassung und über die geltenden Vorschriften zu informieren. Bevor Sie auf der Strasse fahren, stellen Sie sicher, dass Sie das Fahrzeug auch richtig beherrschen können. So können Sie unnötige Risiken für Sie und für andere Verkehrsteilnehmenden vermeiden.
Auf öffentlichen Strassen zugelassene Fahrzeuge
Folgende Fahrzeuge sind auf öffentlichen Strassen zugelassen:
Elektro-Trottinett (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h
Kontrollschild: nicht erforderlich
Platzzahl: 1 Person
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr: Den Velos gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Elektro-Bike langsam (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h oder 25 km/h mit Tretunterstützung
Kontrollschild: nicht erforderlich
Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz)
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr: Den Velos gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Elektro-Roller (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h oder 25 km/h mit Tretunterstützung
Kontrollschild: nicht erforderlich
Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz)
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr: Den Velos gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Elektro-Scooter (Leicht-Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 20 km/h oder 25 km/h mit Tretunterstützung
Kontrollschild: nicht erforderlich
Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz)
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr: Den Velos gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Elektro-Stehroller
Geschwindigkeit: 20 km/h
Kontrollschild: erforderlich
Platzzahl: 1 Person
Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahren kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr: Den Velos gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Elektro-Bike schnell (Motorfahrrad)
Geschwindigkeit: 30 km/h oder 45 km/h mit Tretunterstützung
Kontrollschild: erforderlich
Platzzahl: 1 Person (+ 1 Kindersitz)
Führerausweis: Kategorie M (ab 14 Jahren)
Velohelm: erforderlich
Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr: Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» mit ausgeschaltetem Motor zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.
Im öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassene Fahrzeuge
Mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Diese Verkehrsflächen sind für alle zugänglich wie zum Beispiel öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und
Begegnungszonen, Trottoirs sowie Parkplätze bei Einkaufszentren.
Die Liste der Fahrzeuge ist nicht abschliessend. Es gibt noch weitere elektrisch angetriebene Fahrzeuge ohne Zulassung.
Elektro-Einrad (Onewheel)
Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und der technischen Anforderungen ist die Nutzung von Elektro-Einrädern auf öffentlichem Grund nicht gestattet.
Das Fahrzeug darf nur auf einem abgesperrten Areal verwendet werden.
Elektro-Einrad (Monowheel)
Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und der technischen Anforderungen ist die Nutzung von Elektro-Einrädern auf öffentlichem Grund nicht gestattet.
Das Fahrzeug darf nur auf einem abgesperrten Areal verwendet werden.
Elektro-Smartwheel (Hoverboard)
Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und der technischen Anforderungen ist die Nutzung von Elektro-Smartwheels auf öffentlichem Grund nicht gestattet.
Das Fahrzeug darf nur auf einem abgesperrten Areal verwendet werden.
Elektro-Skateboard
Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und der technischen Anforderungen ist die Nutzung von Elektro-Skateboards auf öffentlichem Grund nicht gestattet.
Das Fahrzeug darf nur auf einem abgesperrten Areal verwendet werden.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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