Sicherheit im Luftverkehr

Die Sicherheit im Luftverkehr ist vielschichtig. Die Kantonspolizei Zürich gewährleistet diese mit Gepäckkontrollen bei Flugreisenden sowie der Umsetzung der Ein- und Ausreisebestimmungen.

Das Wichtigste in einfacher Sprache

Für die Sicherheit rund um das Fliegen und Flugzeuge sind viele Behörden verantwortlich. Eine Behörde ist die Polizei. Sie kümmert sich um:

  • Kontrolle von Gepäck bei Reisen mit dem Flugzeug
  • Kontrolle bei Ein- und Ausreisen

Es gibt Regeln und Gesetze. Die Polizei am Flughafen kann helfen.

Ein- und Ausreisevorschriften

Die Kantonspolizei Zürich ist am Flughafen Zürich für die Grenzkontrolle verantwortlich. Dazu überprüft sie alle Reisenden mit ihren Dokumenten, die in den Schengenraum kommen oder diesen verlassen wollen. Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Nicht-Angehörigen unterschieden.

Über Einreisevorschriften anderer Länder informieren die jeweiligen Botschaften und Konsulate.

Ein- und Ausreise von Minderjährigen

Minderjährige können ohne Begleitung oder in Begleitung von Personen, die nicht die Eltern sind oder nicht über die elterliche Sorge verfügen, in die Schweiz einreisen oder aus der Schweiz ausreisen.

Bei der Grenzkontrolle am Flughafen Zürich wird aber dem Schutz von Minderjährigen besondere Beachtung geschenkt.

Deshalb empfiehlt die Kantonspolizei Zürich diesen Minderjährigen, aus polizeilichen Gründen (z.B. bei Verdacht auf Kindesentführung) eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern oder der Person mitzuführen, die über die elterliche Sorge verfügt. Darin sollten deren Personalien und Telefonnummer aufgeführt sein. Weitere sind Angaben wie beispielsweise Reisedatum, Reiseziel, Reisedauer und Reisegrund nützlich. Die Kantonspolizei Zürich verfügt weder über ein Formular, noch gibt es zur Einverständniserklärung besondere Formvorschriften. Die Erklärung kann in Briefform verfasst werden.

Erlaubtes Passagiergepäck

Verschiedene Gegenstände dürfen auf Flugreisen nicht im Reisegepäck mitgeführt werden. Die Sicherheitsbeauftragten der Flughafenpolizei kontrollieren am Flughafen Zürich vor dem Abflug, ob keine verbotenen Gegenstände von Passagieren mitgeführt, im Handgepäck verstaut oder im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Kontakt

Kantonspolizei Zürich - Polizeiposten Flughafen

Adresse

8058 Zürich-Flughafen
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Telefon

+41 58 648 50 50


Öffnungszeiten

Täglich von 05.30 bis 21.30 Uhr

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Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung

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Telefon
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