Hassrede in der Politik online melden

Anleitung

  • Sie wurden in der Ausübung Ihres politischen Amtes Ziel von Hassnachrichten? Hier können Sie sich melden.

    Politikerinnen und Politiker sehen sich immer wieder mit Hassnachrichten konfrontiert. Ihre politische Position oder Parteizugehörigkeit können Auslöser für Beschimpfungen, Beleidigungen oder sogar Androhung von Gewalt sein.

    Der nachfolgende Inhalt richtet sich an Personen im Kanton Zürich, die ein politisches Amt auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene ausüben oder für ein solches kandidieren.

    Haben Sie per Post, über Social Media, E-Mail oder andere Kanäle Hassnachrichten erhalten? Wurden Sie wegen Ihres politischen Engagements beschimpft, beleidigt oder bedroht? Sorgen Sie sich um Ihre Sicherheit? Melden Sie sich zeitnah!

  • Was ist Hassrede?

    Streitkultur gehört in der Politik dazu. Aber es gibt Grenzen! Auf Vorurteilen und Hass beruhende Angriffe zum Beispiel wegen der Hautfarbe, der Religion, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung sind nicht
    tolerierbar. Sie beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der betroffenen Person.

    Hassnachrichten können Straftatbestände erfüllen. Zum Beispiel:

    • Art. 173 StGB: Ehrverletzungen, Üble Nachrede
    • Art. 174 StGB: Verleumdung
    • Art. 177 StGB: Beschimpfung
    • Art. 180 StGB: Drohung
    • Art. 181 StGB: Nötigung
    • Art. 259 StGB: öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit
    • Art. 261 StGB: Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit
    • Art. 261bis StGB: Diskriminierung und Aufruf zu Hass
  • Was geschieht, wenn Sie sich online melden

    • Ihre Meldung wird an den Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich weitergeleitet.
    • Die Bearbeitung der Meldung erfolgt während der Bürozeiten.
    • Eine Spezialistin oder ein Spezialist des Gewaltschutzes wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und die weiteren Schritte besprechen.
    • Für die sichere Übermittlung von allfälligen Dokumenten oder E-Mails wird Ihnen vom Gewaltschutz ein Link für den Datentransfer zugestellt.
    • Wählen Sie im Notfall Telefon 117!
  • Was Sie vor dem Melden tun können

    • Sichern Sie die Hassnachrichten (E-Mails, Chats etc. nicht löschen!).
    • Erstellen Sie Screenshots von Hassnachrichten inkl. E-Mail-Adressen und Profilnamen der absendenden Person.
    • Halten Sie die gesicherten Objekte für die Übermittlung an die Polizei bereit.
    • Melden Sie den Eingang von Hassnachrichten zeitnah.
  • Jetzt online melden

    Üben Sie ein politisches Amt aus oder kandidieren für ein solches?

    • Ja, auf Gemeindeebene
    • Ja, auf Kantonsebene
    • Ja, auf Bundesebene

    Bitte präzisieren Sie Ihr politisches Amt oder Ihre Kandidatur im untenstehenden Formular.

    Wenn Sie kein politisches Amt ausüben oder für ein solches kandidieren, melden Sie sich bitte beim Online-Polizeiposten oder beim nächsten Polizeiposten.

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    Ihre Meldung wurde an den Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich übermittelt. Sie werden zeitnah von dieser Stelle kontaktiert.

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Kontakt

Kantonspolizei Zürich - Präventionsabteilung

Adresse

Postfach
Gewaltschutz
8010 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 58 648 14 20

E-Mail

gewaltschutz@kapo.zh.ch