Kriminalstatistik

Im Kanton Zürich erfasste Straftaten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zusammengetragen und im Jahresrhythmus veröffentlicht. Die PKS bietet einen Überblick zu Ausmass und Entwicklung der Kriminalität sowie umfangreiche Zusatzinformationen.

Aktuelle Statistik

Die Zahlen der PKS des Kantons Zürich für das Jahr 2024 sind anlässlich einer Medienkonferenz am 24. März 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Aufzeichnung der Medienkonferenz vom Montag, 24. März 2025.
Aufzeichnung der Medienkonferenz in Gebärdensprache vom Montag, 24. März 2025

Kriminalität in Zahlen

In der PKS werden Informationen über die bei der Polizei bekannt gewordenen Straftaten, sowie die geschädigten und beschuldigten Personen aufgezeichnet. Die hier veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf Straftaten, die im Kanton Zürich verübt wurden.

Über die Polizeiliche Kriminalstatistik

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine gesamtschweizerische Statistik. Alle Kantone sind verpflichtet, die polizeilich erfassten Verstösse gegen das Strafgesetzbuch (StGB), das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) in gleicher Weise aufzuzeichnen. Verstösse gegen andere Gesetze, die Strafbestimmungen enthalten, werden in der PKS nicht abgebildet. Dies gilt besonders für das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und im Speziellen für Körperverletzungen und fahrlässige Tötungen im Zusammenhang mit Verkehrsverstössen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen.

Die PKS existiert in ihrer heutigen Form seit 2009. Sie enthält die von der Polizei im polizeilichen Datenerfassungssystem registrierten Straftaten. Die erfassten Zahlen werden vom Bundesamt für Statistik nach den schweizweit geltenden Erfassungsrichtlinien geprüft und sind über alle Kantone hinweg vergleichbar. Dies gilt nicht für kantonale Kriminalstatistiken, die vor 2009 existierten. Die PKS wird einmal pro Jahr veröffentlicht, in der Regel in der letzten Märzwoche.

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