Häusliche Gewalt und Stalking kommen immer wieder vor. Meistens handelt es sich nicht um ein einmaliges Ereignis. Häusliche Gewalt tritt wiederholt und oft in immer schwerer werdenden Formen auf.
Das ist Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt kann in einer bestehenden oder aufgelösten Paarbeziehung oder innerhalb einer Familie geschehen. Der Begriff Familie ist breit zu verstehen. So fallen nicht nur Eltern-Kind-Beziehungen, sondern auch beispielsweise Onkel-Nichte- oder Schwiegereltern-Schwiegersohn-Konstellationen darunter. Ein gemeinsamer Haushalt ist keine Voraussetzung.
Formen Häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt zeigt sich in unterschiedlichen Formen. Dazu gehören die psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt. Auch Stalking kommt häufig als Form häuslicher Gewalt vor.
Psychische Gewalt
Häusliche Gewalt beginnt häufig mit psychischer Gewalt. Beispiele für psychische Gewalt sind Beleidigen, Kontrollieren oder Einschüchtern bis hin zur Drohung. Auch das Verbieten von Kontakten mit Freunden und Freundinnen gehört zur psychischen Gewalt. Betroffene von psychischer Gewalt sind sich oft lange nicht bewusst, dass sie Gewalt erleben. Häufig geben sie sich eine Mitschuld am Verhalten der gewaltausübenden Person.
Körperliche Gewalt
Körperliche Gewalt ist die Gewaltform, die von aussen am besten erkennbar ist. Sie reicht von Schubsen bis hin zu schweren Gewaltformen wie Würgen oder mit einer Waffe angreifen.
Sexualisierte Gewalt
Als sexualisierte Gewalt werden unerwünschte sexuelle Handlungen verstanden. Dies können Berührungen, Küsse oder Sex gegen den Willen einer Person sein.
Das ist Stalking
Unter Stalking versteht man das mehrmalige Belästigen, Auflauern, Nachstellen oder Drohen. Stalking kann innerhalb der Familie oder in einer bestehenden oder aufgelösten Partnerschaft vorkommen. Es kann aber auch in andern Beziehungsformen (beispielsweise Arbeitskolleginnen und -kollegen) stattfinden.
Stalking kann sich unterschiedlich zeigen. Mögliche Verhaltensweisen sind belästigende Telefonanrufe über eine längere Zeitspanne, Überhäufung oder Bedrohung mit Briefen, SMS, Chat-Nachrichten oder E-Mails, Auflauern am Wohnort, Arbeitsort oder an andern Orten.
Der Gewaltkreislauf
Für Betroffene ist es nicht einfach, aus der Gewaltsituation zu kommen. Familiäre und partnerschaftliche Strukturen gehen meist mit emotionalen oder finanziellen Abhängigkeiten sowie Verantwortlichkeiten für allfällig involvierte Kinder einher. Bei (Ex-)Partnerschaften sind die Abhängigkeiten von aussen betrachtet häufig schwierig erkennbar. Dies kann zu einem Unverständnis darüber führen, weshalb jemand in einer Gewaltbeziehung bleibt. Der sogenannte Gewaltkreislauf zeigt auf, welche Mechanismen in einer Gewaltbeziehung ablaufen, die einen Ausstieg erschweren.
Der Gewaltkreislauf besteht aus drei Hauptphasen:
- Die meisten Beziehungen beginnen nicht mit Gewalt, sondern mit einer Phase des Verliebtseins, der sogenannten Honeymoon-Phase.
- Es folgt eine Phase des Spannungsaufbaus. Die Spannung kann durch unterschiedliche Faktoren ausgelöst oder verstärkt werden: Probleme am Arbeitsplatz, Alltagsbelastungen als Eltern oder auch Substanzkonsum. Die Spannung zeigt sich in verstärkter Reizbarkeit, Wut oder Frustration.
- In der dritten Phase entlädt sich die Spannung in akuter Gewalt. Diese kann psychisch sein wie beispielsweise mit Beschimpfungen oder Drohungen, oder es erfolgt ein körperlicher Angriff. Manche Betroffene suchen hier den Kontakt zur Polizei oder trennen sich.
Häufig geschieht jedoch etwas anderes: Die gewaltausübende Person entschuldigt sich nach einer Weile und verspricht, dass sie keine Gewalt mehr ausüben wird. Die gewaltbetroffene Person möchte dies glauben und sucht nach Rechtfertigungen für die Gewalt in der Situation oder auch bei sich selbst. Das Paar startet erneut in die Honeymoon-Phase. Sind die Ursachen für den Spannungsaufbau jedoch weiterhin vorhanden ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass es erneut zu Spannungen und Gewalt kommt. Der Kreislauf dreht sich so immer weiter.
Ohne externe Hilfe, sei dies durch nahestehende Personen oder Fachleute, ist ein Ausstieg aus dem Gewaltkreislauf sehr schwierig. Betroffene brauchen häufig Jahre, bis sie sich aus einer gewaltgeprägten Beziehung lösen können. Geduld im Umgang mit Betroffenen ist deshalb sehr wichtig. Jede Person kann einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung häuslicher Gewalt leisten.
In drei Schritten gegen häusliche Gewalt
Wenn Sie häusliche Gewalt bei anderen Personen beobachten, handeln Sie nach folgenden drei Schritten:
Anleitung
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Informieren
Informieren Sie sich darüber, was häusliche Gewalt ist und weshalb Trennungsversuche mehrfach scheitern. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Unterstützungsmöglichkeiten. Die Opferberatungsstellen beraten auch Drittpersonen (zum Beispiel Personen aus der Familie, dem Freundeskreis oder der Nachbarschaft) zu den Unterstützungsmöglichkeiten von gewaltbetroffenen Personen.
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Schweigen brechen
Häufig ist es für Betroffene schwer, von sich aus das Gespräch mit einer nahestehenden Person oder einer Fachperson zu suchen. Für sie ist es deshalb hilfreich, wenn Personen aus dem Umfeld den ersten Schritt machen. Jemanden anzusprechen, braucht zunächst Überwindung.
Folgende Punkte gilt es zu beachten:
- Sprechen Sie die gewaltbetroffene Person an, wenn sie alleine sind.
- Zeigen Sie Verständnis, Mitgefühl und vor allem Geduld. Zuhören kann anstrengend sein.
- Vermeiden Sie Aussagen wie «Weshalb trennst du dich nicht einfach?». Damit wird die betroffene Person unter Druck gesetzt und in ihrem Handeln blockiert.
- Bringen Sie Ihre Sorge und Ihr Wohlwollen zum Ausdruck ohne zu drängen. Sagen Sie beispielsweise «Ich sehe den blauen Fleck an deinem Handgelenk. Was ist passiert? Ich mache mir Sorgen. Möchtest du darüber sprechen?».
- Informieren Sie Betroffene darüber, was häusliche Gewalt ist, dass sie nicht erlaubt ist und wo es Hilfe gibt.
- Bringen Sie sich nicht unnötig in Gefahr. Benachrichtigen Sie im Notfall die Polizei (Telefon 117).
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Unterstützen
Es ist wichtig, dass Betroffene professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Opferberatungsstellen führen psychosoziale Beratungen durch, klären über juristische Möglichkeiten auf und zeigen mögliche konkrete Schritte zum Schutz der Betroffenen auf. Die Beratungen sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Vielen Betroffenen hilft es, wenn sie nicht allein Kontakt mit einer Beratungsstelle aufnehmen müssen und Drittpersonen sie beispielsweise bei der Terminvereinbarung unterstützen.
Informationsmaterial
Verschiedene Stellen bieten eine Vielzahl an Informations- und Arbeitsmaterialien sowie Publikationen zu Häuslicher Gewalt und Stalking an.
Gewalt gegen Frauen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Zürich hat der Regierungsrat einen Massnahmenplan verabschiedet (März 2021).
Broschüren
Flugblätter mit Informationen über häusliche Gewalt und Schutzmassnahmen sowie Beratungsstellen im Kanton Zürich.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Stopp Häusliche Gewalt: Deutsch
- Stopp Häusliche Gewalt: Français (Französisch)
- Stopp Häusliche Gewalt: English (Englisch)
- Stopp Häusliche Gewalt: Español (Spanisch)
- Stopp Häusliche Gewalt: Italiano (Italienisch)
- Stopp Häusliche Gewalt: Português (Portugiesisch)
- Stopp Häusliche Gewalt: Русский (Russisch)
- Stopp Häusliche Gewalt: Srpski (Serbisch)
- Stopp Häusliche Gewalt: Türkçe (Türkisch)
- Stopp Häusliche Gewalt: Yкраїнська (Ukrainisch)
Die Broschüre zum Thema Stalking kann in physischer Form mittels dem Bestellformular angefordert werden.
Broschüre für Lehr- und Betreuungspersonen (Herausgeberin: Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich, Schulamt Stadt Zürich, Bildungsdirektion des Kantons Zürich, IST Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt / 3. Auflage Oktober 2020).
Die Adresskarte kann in physischer Form mittels dem Bestellformular angefordert werden.
Das Informationsblatt für Betroffene kann in physischer Form mittels dem Bestellformular angefordert werden.
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Kontakt
Kantonspolizei Zürich - Präventionsabteilung
Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (IST)