Im Beschaffungswesen gibt es verschiedene Entwicklungen, die bei Submissionen beachtet werden müssen. Hier finden Verfahrensbeteiligte Fachinformationen zu ausgewählten Themen.
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Berücksichtigung der MWSt
Mit Beschluss vom 15. März 2023 hat der Regierungsrat die Direktionen und die Staatskanzlei angewiesen, bei Ausschreibungen die Preise unter Einschluss einer allfälligen Mehrwertsteuer zu bewerten und dies in den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich bekanntzugeben, um gegenüber den Anbietenden Transparenz und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Bei nicht der Mehrwertsteuer unterliegenden Angeboten von Organisationen, an denen ausschliesslich Gemeinwesen beteiligt sind, ist kein rechnerischer Ausgleich vorzunehmen.
Vergabeverbot an russische Anbieter
Seit dem 31. August 2022 ist es Auftraggeberinnen im Staatsvertragsbereich verboten, öffentliche Aufträge an russische Staatsangehörige und Unternehmen sowie an andere natürliche und juristische Personen in Russland zu vergeben.
Ausgenommen sind Vergaben an russische Staatsangehörige, die in der Schweiz ansässig sind und Schweizer Unternehmen, die bereits vor dem 31. August 2022 in der Schweiz niedergelassen waren und spätestens zu jenem Zeitpunkt im Mehrheitsbesitz von oben genannten Personen waren.
Alle Anbietenden müssen das Selbstdeklarationsformular des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ausgefüllt zusammen mit dem Angebot einreichen.
Unzulässige Wettbewerbsabreden
Bei Verdacht auf unzulässige Wettbewerbsabreden besteht für Beschaffungsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden eine Meldepflicht an die Wettbewerbskommission (WEKO) gemäss Art. 45 Abs. 2 IVöB
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Baudirektion - Generalsekretariat, Stab