0251

Entscheidinstanz
Baudirektion
Geschäftsnummer
BD_A13 044
Entscheiddatum
5. April 2013
Rechtsgebiet
Wasserwirtschaft
Stichworte
wasserrechtliche Konzession; Kleinwasserkraftwerk; Vorentscheid
Verwendete Erlasse
§§ 36 ff. WWG; § 43 WWG; Art. 9 Bundesgesetz über die Fischerei
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Die Nutzung der Wasserkraft eines öffentlichen Gewässers mittels eines Kleinwasserkraftwerks (KWKW) bedarf einer Konzession, wenn sie weder öffentliche Interessen erheblich beeinträchtigt noch die Rechte anderer Wassernutzungsberechtigter erheblich schmälert. Zu wahrende öffentliche Interessen sind namentlich solche des Natur- und Heimatschutzes, der Fischerei und des Gewässerschutzes. Interessenabwägung betreffend ökologische Aufwertung im Rahmen eines Vorentscheids.

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