Ehegattenbesteuerung im internationalen Verhältnis. Ist die gemeinsame Veranlagung der in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten nicht möglich, weil ein Ehegatte im Ausland wohnt, ist nach neuem Recht der im Kanton wohnhafte Ehegatte – vorbehältlich ausserkantonaler Liegenschaften und Betriebsstätten sowie anderslautender Bestimmungen des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens – hier für sein gesamtes Einkommen und Vermögen steuerpflichtig. Diese Regelung, welche die nach altem Recht als gesetzmässig erkannte Steuerteilung ersetzt, erweist sich im Übrigen sowohl als bundesrechts- als auch als verfassungskonform.