0176

Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 1443/2002
Entscheiddatum
18. Februar 2002
Rechtsgebiet
Bau- und Planungsrecht
Stichworte
Ausnahmebewilligung; Bewilligungsverfahrenication
Verwendete Erlasse
Art. 22 RPG; § 309 PBG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Die Erweiterung einer ohne Bewilligung erstellten Baute kann nicht selbstständig beurteilt werden, solange die Bewilligungsfähigkeit der Gesamtanlage nicht feststeht. Die Feststellung, die Erweiterung sei nicht zonenkonform, verbunden mit der Auflage, die bestehende Baute einem Bewilligungsverfahren zu unterziehen oder zu beseitigen, verletzt das Prinzip der Einheit der Baubewilligung.

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