0155

Entscheidinstanz
Steuerrekurskommission
Geschäftsnummer
StRK_1ST.2004.521
Entscheiddatum
27. Januar 2005
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Stichworte
selbstständige Erwerbstätigkeit Geschäftsaufwand; Mehrwertsteuer; Rückstellung, Periodizitätsprinzip; Totalgewinnprinzip
Verwendete Erlasse
§ 27 Abs. 1 Steuergesetz
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Mehrwertsteuern sind beim Selbstständigerwerbenden als Geschäftsaufwand abzugsfähig. Der staatliche Steueranspruch bei der MWSt entsteht nach Massgabe der Rechnungsstellung/Vereinnahmung des Entgelts, weshalb dafür eine periodengerechte Rückstellung zu bilden ist. Dies gilt auch für MWSt-Nachforderungen aufgrund einer Kontrolle durch die EStV. Der nachträglichen Berücksichtigung der Rückstellung steht nichts entgegen, sofern vor Rechtskraft der Einschätzung eine entsprechende korrigierte Jahresabrechnung eingereicht wird. Diesfalls muss das Totalgewinnprinzip nicht bemüht werden, weil die Rückstellung periodengerecht erfasst wird.

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