0109

Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 313/2013
Entscheiddatum
27. März 2013
Rechtsgebiet
Öffentlichkeitsprinzip
Stichworte
Empfehlung des Datenschutzbeauftragten; Behandlung von Unterschriftenbögen einer Petition; (Öffentlichkeitsprinzip)
Verwendete Erlasse
§ 36 IDG; § 3 Abs. 4 IDG; § 16 Abs. 1 IDG; § 17 Abs. 2 IDG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Rechtsnatur und gesetzgeberisches Konzept der datenschutzrechtlichen Empfehlung des Datenschutzbeauftragten. Rechtsnatur von – ausgefüllten – Unterschriftenbögen einer Petition; besondere Personendaten der Petentinnen und Petenten. Datenschutzrechtliche Kriterien für die Bearbeitung (Bekanntgabe) von Unterschriftenbögen einer Petition im Rahmen der Amtshilfe zwecks Stellungnahme betroffener öffentlicher Organe. Umfang und Möglichkeiten der datenschutzrechtlichen Einflussnahme durch die Empfehlung des Datenschutzbeauftragten am Beispiel rechtswidrig bekanntgegebener Personendaten (Unterschriftenbögen einer Petition).

Für dieses Thema zuständig: