Zerstörung der Vertrauensbasis als «wichtiger Grund» für die fristlose Entlassung, in casu gegeben bei Straftaten (Vermögensdelikte bzw. Verbrechen), begangen durch ein Mitglied der Kantonspolizei unabhängig von seiner dienstlichen Tätigkeit und Stellung; generalpräventive Gründe rechtfertigen ein konsequentes Druchgreifen. Zeitpunkt der Aussprechung einer fristlosen Entlassung; Zeitpunkt der gesicherten Kenntnis vorwerfbaren Verhaltens.