Aufgrund des vom wissenschaftlichen Dienst der Kantonspolizei Zürich, Urkundenlabor, erstellten Gutachtens steht fest, dass das handschriftlich geführte Kassabuch der Pflichtigen nicht etwa nachträglich angefertigt und in einem Zug erstellt, sondern zeitecht geführt wurde. – Auflage der Kosten des Gutachtens über das Kassabuch, welches entgegen der Vermu-tung des Steueramts fortlaufend und zeitnah geführt worden ist.