0051

Entscheidinstanz
Steuerrekurskommission
Geschäftsnummer
StRK_4DB.2002.46
Entscheiddatum
6. Januar 2003
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Stichworte
Fusion, Absorption,; Verluste Tochtergesellschaft
Verwendete Erlasse
Art. 54 Abs. 3 Bundesgesetz über die direkte Bundesteuer; 67 Abs. 1 DBG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Zusammenschluss (Absorption einer Tochtergesellschaft); spätere Anrechenbarkeit von Verlusten der Tochter. Nimmt die Mutter aufwandwirksam Sanierungsmassnahmen zugunsten ihrer Tochter vor und bleiben solche Massnahmen bei dieser als Kapitalzuschüsse (ge-winn)steuerfrei, so ist die Übernahme verrechenbarer Verluste ausgeschlossen, wenn die Tochtergesellschaft im Zeitpunkt der Absorption keine Geschäftstätigkeit mehr ausübt (Art. 54 Abs. 3 und 67 Abs. 1 DBG). Ausschluss der Aufwandverdoppelung bei der Mutter.

Für dieses Thema zuständig: