Art. 54 Abs. 3 Bundesgesetz über die direkte Bundesteuer; 67 Abs. 1 DBG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Zusammenschluss (Absorption einer Tochtergesellschaft); spätere Anrechenbarkeit von Verlusten der Tochter. Nimmt die Mutter aufwandwirksam Sanierungsmassnahmen zugunsten ihrer Tochter vor und bleiben solche Massnahmen bei dieser als Kapitalzuschüsse (ge-winn)steuerfrei, so ist die Übernahme verrechenbarer Verluste ausgeschlossen, wenn die Tochtergesellschaft im Zeitpunkt der Absorption keine Geschäftstätigkeit mehr ausübt (Art. 54 Abs. 3 und 67 Abs. 1 DBG). Ausschluss der Aufwandverdoppelung bei der Mutter.