Familiennamen werden grundsätzlich nicht als Vornamen in das Geburtsregister eingetragen, ausser sie seien seit jeher sowohl als Vor- als auch als Familiennamen gebräuchlich (z.B. Arnold, Ernst, Peter) oder es liege eine örtliche, religiöse oder familiäre Tradition vor. An den Nachweis einer Tradition, dass als «middle name» der Familienname der Mutter verwendet wird, sind hohe Anforderungen zu stellen, selbst wenn es sich um einen dritten Vornamen handelt.