0033

Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 252/2008
Entscheiddatum
27. Februar 2008
Rechtsgebiet
Öffentlicher Personenverkehr
Stichworte
Verbundfahrplan; Busersatz; «Shuttlezüge»; (öffentlicher Pesronenverkehr)
Verwendete Erlasse
§ 18 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr; § 19 Abs. 1 PVG; §§ 2, 12 f. Angebotsverordnung
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Beim Entscheid über die Ausgestaltung der (Grund-)Versorgung im öffentlichen Personenverkehr sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verkehrsmittel massgebend. Abwägung im Einzelfall: Ein Busbetrieb lässt gegenüber der Bahn eine dichtere und feinere Erschliessung zu.

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