Bestand bzw. besteht zwischen einem schweizerischen Vater und ausländischen, ausserehelichgeborenen Kindern kein Kindesverhältnis, muss die Eintragung einer Anerkennung der Vaterschaft in das schweizerische Personenstandsregister abgelehnt werden, wenn die Anerkennung nach dem Recht, aufgrund dessen sie angeblich erklärt wurde, keine Herstellung des Kindesverhältnisses bewirkt.E