0010

Entscheidinstanz
Direktion der Justiz und des Innern
Geschäftsnummer
JI-GAZ_2011-520
Entscheiddatum
20. Mai 2011
Rechtsgebiet
Zivilstandswesen
Stichworte
Anerkennung von Kindern Verweigerung der Eintragung in der Schweiz
Verwendete Erlasse
Art. 73 Abs. 1 IPRG; Art. 16 Abs. 1 Satz 1 IPRG; Art. 260 ZGB
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Bestand bzw. besteht zwischen einem schweizerischen Vater und ausländischen, ausserehelichgeborenen Kindern kein Kindesverhältnis, muss die Eintragung einer Anerkennung der Vaterschaft in das schweizerische Personenstandsregister abgelehnt werden, wenn die Anerkennung nach dem Recht, aufgrund dessen sie angeblich erklärt wurde, keine Herstellung des Kindesverhältnisses bewirkt.E

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