Anstaltsvertrag zur Vorprüfung einreichen
Anleitung
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Anstaltsvertrag zur Vorprüfung einreichen
Der Gemeindevorstand kann den Entwurf der neuen oder geänderten Rechtsgrundlage (Anstaltsvertrag) einer gemeinsamen Anstalt dem Gemeindeamt vorgängig - und damit vor den Urnenabstimmungen - zur Vorprüfung einreichen. Eine allfällige Vernehmlassung sollte vorher durchgeführt werden. Es muss mit einem erhöhten Zeitbedarf gerechnet werden (vgl. Musterablauf).
Weitere Informationen zur gemeinsamen Anstalt finden Sie hier.
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Unterlagen bereithalten
Vor dem Ausfüllen des Formulars für die Vorprüfung des Anstaltsvertrags (Rechtsgrundlage) für eine gemeinsame Anstalt halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit:
Gründung
Vorteile:
- Anstaltsvertrag im Entwurf
- Planeröffnungsbilanz
- Unterlagen zur Berechnung der Beteiligungen der Trägergemeinden an der gemeinsamen Anstalt
- Beschluss der Gemeindevorstände der Trägergemeinden betr. Entwurf
Totalrevision
Vorteile:
- Anstaltsvertrag im Entwurf
- Beschluss Anstaltsvorstand betr. Entwurf
Teilrevision
Vorteile:
- Entwurf geänderte Bestimmungen (Änderungen kennzeichnen oder geänderte Stellen den bisherigen Formulierungen in einer synoptischen Form gegenüberstellen)
- Beschluss Anstaltsvorstand betr. Entwurf
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Formular ausfüllen und abschicken
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Wie geht's weiter?
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, nehmen wir die Vorprüfung vor. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Vorprüfung kann zwei bis drei Monate dauern.