Rechtsgrundlage zur Vorprüfung einreichen
Anleitung
-
Rechtsgrundlage für Ausgliederung vorprüfen lassen
Will Ihre Gemeinde kommunale Aufgaben an eine Gemeindeanstalt oder eine juristische Personen des Privatrechts ausgliedern? Und ist diese Ausgliederung von erheblicher Bedeutung oder bringt sie eine Übertragung von hoheitlichen Befugnissen (etwa das Erheben von Gebühren) mit sich? Dann müssen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Rechtsgrundlage an der Urne bewilligen.
Der Vorstand kann den Entwurf der neuen oder geänderten Rechtsgrundlage dem Gemeindeamt vorgängig - und damit vor den Urnenabstimmungen - zur Vorprüfung einreichen. Es muss mit einem erhöhten Zeitbedarf gerechnet werden (vgl. Musterablauf). Eine allfällige Vernehmlassung sollte vorher durchgeführt werden.
Weitere Informationen zur Ausgliederung finden Sie hier.
-
Unterlagen bereithalten
Wenn Sie die Rechtsgrundlage vorprüfen lassen wollen, halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit. Weitere Unterlagen können Sie bei Bedarf zusätzlich einreichen (z.B. Leistungsvereinbarung).
Gründung
Vorteile:
- Rechtsgrundlage im Entwurf
- Planeröffnungsbilanz
- Unterlagen zur Berechnung der Beteiligungen der Trägergemeinden am Aufgabenträger
- Beschluss der Gemeindevorstände der Trägergemeinden betreffend Entwurf
Totalrevision
Vorteile:
- Rechtsgrundlage im Entwurf
- Beschluss Anstaltsvorstand (bzw. der Gemeindevorstände der Trägergemeinden der juristischen Person des Privatrechts) des Aufgabenträgers betreffend Entwurf
Teilrevision
Vorteile:
- Entwurf geänderte Bestimmungen (Änderungen kennzeichnen oder geänderte Stellen den bisherigen Formulierungen in einer synoptischen Form gegenüberstellen)
- Beschluss Anstaltsvorstand (bzw. der Gemeindevorstände der Trägergemeinden der juristischen Person des Privatrechts) betreffend Entwurf
-
Formular ausfüllen und abschicken
-
Wie geht's weiter?
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, nehmen wir die Vorprüfung vor. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Vorprüfung kann zwei bis drei Monate dauern.