Wo müssen wir mit Hochwasser, Hangmuren, Rutschungen oder Steinschlag rechnen? Wie oft kommen sie vor und wie intensiv können sie sein? Damit wir uns schützen können, braucht es aktuelle Gefahrenkarten.
Auf dieser Seite
Was ist eine Gefahrenkarte?
Gefahrenkarten geben Auskunft über die Stärke und Häufigkeit von Naturereignissen wie Hochwasser oder Massenbewegungen. Dargestellt sind Ereignisse, die statistisch betrachtet alle 30, 100 und 300 Jahre auftreten.
Das AWEL ist zuständig für die Gefahrenkartierung. Die Anforderungen an die Gefahrenkarten sind im Pflichtenheft festgehalten.
Gefahrenkarten werden periodisch nachgeführt, damit aktuelle Gegebenheiten (z. B. zwischenzeitlich behobene Schwachstellen) korrekt abgebildet sind. Der Ablauf einer Revision ist im Revisionskonzept erläutert.
Umsetzung
Ist die Gefahrenkartierung abgeschlossen, folgt die Umsetzung durch die zuständige Gemeinde. Auf diese Weise können bestehende Risiken minimiert und zukünftige möglichst vermieden werden.
- Schriftliche Information von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie der Bevölkerung, die in Gefahrenzonen lebt
- Baurechtliche Umsetzung (z. B. Auflagen bei Baugesuchen und -bewilligungen)
- Risikobasierte Massnahmenplanung und Umsetzung (auch Notfallplanung)
- Raumplanerische Umsetzung (z. B. in Bau- und Zonenordnung und in Quartierplänen)
Der «Leitfaden Umsetzung» verschafft den Gemeindebehörden einen detaillierten Überblick über alle anfallenden Aufgaben und verweist auf weiterführende Hilfsmittel und Anleitungen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Musterbrief Information Bevölkerung RTF | deutsch | 2 MB
- Download Leitfaden Umsetzung Gefahrenkarten PDF | 12 Seiten | deutsch | 480 KB
- Download Massnahmenplanung, Kurzanleitung PDF | 4 Seiten | deutsch | 1 MB
- Download Merkblatt Notfallplanung PDF | 4 Seiten | deutsch | 2 MB
- Download Umsetzung Gefahrenkarte in der Raumplanung, Entwurf PDF | 15 Seiten | Deutsch | 1 MB
Grundlagen
Nach der Umsetzung der Gefahrenkarte in der Gemeinde überprüft der Kanton, ob sich das Gefährdungsbild wesentlich verändert hat. Trifft dies zu, wird die Gefahrenkarte nachgeführt.
Die Gefahrenkarten werden durch Ingenieurbüros erstellt. Die Anforderungen an die Erstellung oder die Revision einer Gefahrenkarte sind in einem Pflichtenheft definiert. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass alle Gefahrenkarten von vergleichbarer Qualität und Aussagekraft sind.
Seit 2017 haben alle Gemeinden im Kanton Zürich ihre eigene Gefahrenkarte.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Datenbezug
Der Kanton Zürich setzt sich für Open Data ein. Alle als Open Data deklarierten Geodatensätze stehen der Öffentlichkeit kostenlos zur freien Weiterverwendung zur Verfügung. Bei den Naturgefahren sind dies:
- Gefahrenkarte
- Wassertiefenkarte
- Intensitäten Hochwasser
- Intensitäten Massenbewegungen
- Risikokarte
- Hinweiskarte Oberflächenabfluss
- Abflussprozesskarte
Für jede Gemeinde gibt es zudem einen Technischen Bericht zur Gefahrenkarte, welcher auch über den GIS-Browser heruntergeladen werden kann. Dasselbe gilt auch für die gemeindespezifische Schwachstellenkarte.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Planung
Sekretariat
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr
Kontaktperson Christian Schuler