Velo- und Fussverkehr

Das Velofahren und Zufussgehen ist für alle im Alltag und in der Freizeit Teil des Mobilitätsverständnisses und wird bevorzugt benutzt. Zukunftsgerichtete Velostandards sind eine Voraussetzung für den Bau bedarfsgerechter Veloinfrastruktur.

Standards Veloverkehr

Nur mit einer guten Infrastruktur können neue Velofahrende dazu gewonnen werden: Das Spektrum der Velofahrenden ist sehr breit, dementsprechend auch die Anforderungen an die Veloinfrastruktur. Wenn die Ziele der Veloförderung erreicht werden sollen, müssen Personengruppen vom Velofahren überzeugt werden, die heute noch nicht Velo fahren. Dies ist nur möglich mit einer Veloinfrastruktur, auf der sich alle Personen von jung bis alt sicher fühlen.

Das Velo ist ein eigenständiges Verkehrsmittel, das eine geeignete Infrastruktur benötigt. Dazu muss es von Beginn weg integral in die Planung und Projektierung einbezogen werden. Bei komplexen Projekten ist in der Regel kaum noch eine nachträgliche Verbesserung möglich. In späteren Projektstadien stehen oft nur noch Restflächen zur Verfügung, was die Sicherheit und Qualität der Veloführung beeinträchtigt.

Die Alltagsverbindungen werden in erster Linie als Nebenverbindungen oder als Hauptverbindungen ausgebaut. Einzelne Abschnitte mit sehr hohem Potenzial/Nachfrage werden im Velonetzplan als Pilotstrecken für Velobahnen ausgewiesen. Der kantonale Velonetzplan umfasst – analog zum Kantonsstrassennetz – alle aus überkommunaler Sicht notwendigen Verbindungen. Mit dem Begriff «Velo» sind in den Standards alle veloähnlichen Fahrzeugtypen gemeint (mit oder ohne Motor), also auch Motorfahrräder und Elektrovelos. Die Veloinfrastruktur wird auf diese Fahrzeugarten ausgerichtet.

Die Standards Veloverkehr sind ein übersichtliches und einfach verständliches Arbeitsmittel für Projektleitende, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie Planungs- und Ingenieurbüros. Der Kanton Zürich setzt die Standards Veloverkehr im Sinn einer Weisung per 1. März 2023 in Kraft, wonach die enthaltenen Grundsätze und Lösungsvorschläge anzuwenden sind. Für kantonale Vorhaben haben diese Standards verbindlichen, für Stadt- und Gemeindeverwaltungen empfehlenden Charakter.

Standards Veloverkehr (Feb 23)

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Herausgeber/in
Kanton Zürich
Autor/in
Kanton Zürich

Fussverkehr

Die Verbesserung der Sicherheit für Zufussgehende wird durch das Erstellen von Gehwegen und Fussgängerquerungen angestrebt.

Bei Fussgängerquerungen mit Fussgängerstreifen werden die folgenden Typen unterschieden:

  • Mit Lichtsignalanlage mit oder ohne Mittelinsel
  • Mit Mittelinsel
  • Im Bereich eines Mehrzweckstreifens
  • Ohne Mittelinsel
Ein Fussgängerstreifen mit Mittelinsel inkl. Fahrbahnhaltestellen und Linksabbieger
Ein Fussgängerstreifen mit Mittelinsel dient dem Schutz von Zufussgehenden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die folgenden Dokumente sollen projektierenden Ingenieurbüros sowie kommunalen und kantonalen Behörden eine praxisnahe Hilfe bei der Projektierung und Ausführung von Fussgängerquerungen mit Fussgängerstreifen sein.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Tiefbauamt

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 31 51

E-Mail

tba.strassen@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: