Beim vorliegenden ausgearbeiteten Strassenbauprojekt können direkt vom Projekt betroffene Personen oder einspracheberechtigte Verbände und Institutionen im Sinne des Einspracheverfahrens (§ 16/17 StrG) Einsprache erheben. Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können bei der jeweiligen Gemeinde während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Dauer der Auflage: Ab Publikation Amtsblatt während 30 Tagen.