Nach dem Bau der Limmattalbahn soll der Durchgangsverkehr in Schlieren in Ost-West-Richtung vermehrt über die Bernstrasse verlaufen. Um die Leistungsfähigkeit dieser Achse zu erhöhen, müssen die Engstringer- und die Gasometerkreuzung ausgebaut werden.
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Engstringerkreuzung
Projektübersicht
Als flankierende Massnahme zum Bau der Limmattalbahn bewilligte das Zürcher Stimmvolk die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Bernstrasse für den Durchgangsverkehr, um das Zentrum von Schlieren zu entlasten. Der Strassenverkehr soll von der Achse Badener- und Zürcherstrasse auf die Achse Bern- und Überlandstrasse verlagert werden. Dafür wird die Kreuzung mit einer Unterführung für den motorisierten Verkehr auf der Achse Bernerstrasse ausgebaut und wird die Kreuzung Engstringer-/Rütistrasse als Kreisel umgestaltet.
Über 20'000 Fahrzeuge passieren jeden Tag die Engstringerkreuzung in Schlieren. Damit hat die Kreuzung vor allem in den Stosszeiten ihre Kapazitätsgrenze mehr als erreicht. Um den Durchgangsverkehr auch in Zukunft bewältigen und so das Ortszentrum von Schlieren, insbesondere den Stadtkreisel beim Bahnhof, entlasten zu können, war dem Stimmvolk im Vorfeld der Abstimmung über die Limmattalbahn der Ausbau der Leistungsfähigkeit der Engstringerkreuzung versprochen worden. Die Realisierung der Hauptverbindung mit einer Unterführung erhöht die Kapazität für Linksabbieger und erfüllt damit die Forderung nach einem weitreichenden Ausbau des Knotens. Eine oberirdische Geradeausverbindung wird weiterhin aufrechterhalten, um die Achse auch im Fall einer Sperrung der Unterführung zu gewährleisten.
Baubeginn
Der Regierungsrat hat für das Bauprojekt der Engstringerkreuzung im Oktober 2024 Ausgaben in der Höhe 47,6 Mio. Franken aus dem Rahmen- und Zusatzkredit zur Limmattalbahn 2. Etappe bewilligt und das Projekt festgesetzt. Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsweg beschritten worden. Vier Einsprechende ziehen den Entscheid des Regierungsrats ans Verwaltungsgericht weiter. Dadurch muss das kantonale Tiefbauamt den für Ende 2025 geplanten Baubeginn um mindestens ein Jahr verschieben. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich rund zweieinhalb Jahre.
Regierungsratsbeschluss
Gasometerkreuzung
Projektübersicht
Mit dem Bau der Limmattalbahn sowie dem Stadtplatz in Schlieren ist die Zürcher-/ Badenerstrasse als raumschaffendes Element neugestaltet und städtebaulich aufgewertet worden. Der regionale Verkehr in Ost-West-Richtung sowie die durch Schlieren führende Ausnahmetransportroute des Typs I sind deshalb auf die Bern- und Überlandstrasse verlegt worden. Um das für 2030 prognostizierte Verkehrsaufkommen auf dieser Achse bewältigen zu können, muss die Gasometerkreuzung ausgebaut werden.
Das Projekt umfasst eine zusätzliche Geradeausspur in Fahrtrichtung Stadt Zürich und eine Zufahrt zur Kantonsapotheke. Weiter werden die Bushaltestellen «Industrie Gaswerk» hindernisfrei ausgebaut, der Rad-/Gehweg, die Strassenentwässerung und die Beleuchtung an die ausgebaute Kreuzung angepasst sowie neue Fussgängerquerungen gebaut. Zum Projekt gehört auch die Instandsetzung der Fahrbahn im 500 m langen Abschnitt zwischen der Gaswerkbrücke und dem Aligro-Gebäude.
Da auf der Bernstrasse Parkplätze wegfallen, werden als Ersatz neue Parkplätze an der Turmstrasse gebaut. Und schliesslich gehört auch die Ersatzpflanzung von Bäumen und Hecken entlang der Bernstrasse zum Projekt, damit sich diese auch in Zukunft in das national geschützte Gesamtbild des Gaswerkareals einfügt.
Rahmenkredit 2015 bewilligt
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben am 22. November 2015 einen Rahmenkredit für die Anpassungen am Strassennetz entlang dem Trassee der Limmattalbahn sowie auf der Verkehrsachse Bern- und Überlandstrasse in der Höhe von rund 136 Millionen Franken bewilligt. Eines der darin enthaltenen Projekte ist der Ausbau der Gasometerkreuzung, für das der Regierungsrat bereits Ende Januar 2018 aus dem Rahmenkredit 8,375 Millionen Franken freigegeben hat.
Mit der damaligen Ausgabenbewilligung setzte der Regierungsrat das Projekt auch fest. Das Verwaltungsgericht hiess aber eine dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 27. Juni 2019 (VB.2018.00168) teilweise gut, hob die Festsetzung und die Abweisung einer Einsprache auf und wies die Sache zur weiteren Sachverhaltsabklärung und zum Neuentscheid an den Regierungsrat zurück. Die entsprechenden Abklärungen erfolgten, weshalb das unveränderte Projekt vom Regierungsrat nochmals festgesetzt und die Einsprache grösstenteils abgewiesen worden ist.
Projekt noch nicht festgesetzt
Gegen die zweite Festsetzung wurden ebenfalls Rechtsmittel ergriffen. Das Verwaltungsgericht hat die Festsetzung im Juni 2022 erneut aufgehoben und das Dossier zur Bearbeitung zurück an das kantonale Tiefbauamt überwiesen (VB.2021.00092).
Aktuell läuft die Erarbeitung eines angepassten Realisierungsvorschlags, der noch mit der Stadt Schlieren besprochen werden muss.
Weiterführende Informationen
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