Schlieren: Beschwerden verzögern Ausbau der Engstringerkreuzung
Medienmitteilung 20.11.2024
Damit der Durchgangsverkehr in Schlieren in Ost-West-Richtung vermehrt über die Bernstrasse verläuft, plant der Kanton Zürich den Ausbau der Engstringerkreuzung. Der Regierungsrat hat dieses Strassenprojekt im Oktober 2024 festgesetzt. Gegen diesen Beschluss ist nun der Rechtsweg beschritten worden. Damit verzögert sich der für Ende 2025 geplante Baubeginn um mindestens ein Jahr.
Die öffentliche Auflage des Bauprojekts erfolgte im Sommer 2019. Innerhalb der Auflagefrist gingen 14 Einsprachen ein. Im Rahmen der Projektfestsetzung wurde mit sieben Einsprechenden eine einvernehmliche Lösung gefunden. Die restlichen sieben Einsprachen hat der Regierungsrat mit der Projektfestsetzung teilweise abgewiesen, teilweise gutgeheissen und teilweise trat er gar nicht auf sie ein. Vier Einsprechende ziehen den Entscheid des Regierungsrats nun ans Verwaltungsgericht weiter. Dadurch muss das kantonale Tiefbauamt den für Ende 2025 geplanten Baubeginn um mindestens ein Jahr verschieben.
Kosten von Bevölkerung, Regierungs- und Kantonsrat bewilligt
Der Ausbau verschiedener Kreuzungen an der Bern- und Überlandstrasse in Dietikon und Schlieren als flankierende Massnahme zum Bau der Limmattalbahn, die seit 2022 in Betrieb ist, wurde sowohl vom Kantonsrat wie auch von der Zürcher Stimmbevölkerung 2015 gutgeheissen. Damit sollen die Zentren dieser beiden Städte entlastet werden. Der Regierungsrat hat für das Bauprojekt der Engstringerkreuzung im Oktober 2024 Ausgaben in der Höhe 47,6 Mio. Franken aus dem Rahmen- und Zusatzkredit zur Limmattalbahn 2. Etappe bewilligt und das Projekt festgesetzt.
Die Kreuzung muss für Ausnahmetransporte befahrbar sein
Die Kreuzung soll mit einer Unterführung für die Bernstrasse ausgebaut werden. Das erhöht die Kapazität für Linksabbieger und damit die Leistungsfähigkeit der Kreuzung. Das oberirdische Befahren der Hauptverkehrsachse wird jedoch weiterhin möglich sein. Die Beschwerden der Einsprechenden richten sich primär gegen die Anzahl Spuren, die oberirdisch über die Kreuzung führen. Diese sind jedoch nötig, damit der Verkehr auch im Falle einer Sperrung der Unterführung zirkulieren kann und Ausnahmetransporte mit überdimensionalen Gütern die Kreuzung weiterhin passieren können.