Teilrevision 2024

Die Anhörung und öffentliche Auflage der Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans dauert vom 6. Dezember 2024 bis 14. März 2025. Zeitgleich vernehmlasst werden drei PBG-Revisionen und eine Strassengesetz-Revision.

Öffentliche Auflage

Die Anhörung und öffentlichen Auflage des vorliegenden Entwurfs zur Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans erfolgt vom 6. Dezember 2024 bis 14. März 2025.

Richtplanteilrevision 2024

Die Richtplanteilrevision Energie enthält Anpassungen im Kapitel 2 Siedlung, Kapitel 3 Landschaft, Kapitel 4 Verkehr und Kapitel 5 Versorgung, Entsorgung. Eine Übersicht der Revisionsinhalte und alle weiteren Unterlagen finden Sie auf dieser Website.

PBG-Revision «Raumentwicklung und Nacht»

Mit der PBG-Revision soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um in der kommunalen Nutzungsplanung lichtempfindliche Gebiete auszuscheiden und zum Schutz dieser Gebiete zonen- oder gebietsweise Anordnungen zur Regelung von Lichtemissionen zu treffen.

PBG-Revision und Revision Strassengesetz «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen»

Die Parlamentarische Initiative KR-Nr. 92/2020 zielt auf eine bessere Eindämmung von Lichtverschmutzung ab. Hierzu soll das PBG um bestimmte Beleuchtungsgrundsätze ergänzt werden. Auch sollen die Gemeinden die Kompetenz erhalten, mittels ihrer Bau- und Zonenordnungen kommunale Lichtplanungen durchzuführen.

PBG-Revision «Solaranlagen in geschützten Ortsbildern»

Der Kantonsrat hat am 30. Januar 2023 eine Motion zu diesem Thema überwiesen (KR-Nr. 429/2020). Sie fordert gesetzliche Grundlagen, damit die Gemeinden in geschützten Ortsbildern geeignete Objekte bzw. Dachflächen oder Fassaden bezeichnen können, auf welchen Solaranlagen zulässig sind.

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