Teilrevision Energie

Die Anhörung und öffentliche Auflage der Teilrevision Energie des kantonalen Richtplans dauert vom 2. Juli bis 31. Oktober 2024.

Öffentliche Auflage

Die Anhörung und öffentlichen Auflage des vorliegenden Entwurfs zur Teilrevision Energie des kantonalen Richtplans erfolgt vom 2. Juli bis am 31. Oktober 2024.

Richtplanteilrevision Energie

Die Richtplanteilrevision Energie enthält Anpassungen im Kapitel 5 Ver- und Entsorgung. Eine Übersicht der Revisionsinhalte und alle weiteren Unterlagen finden Sie auf dieser Website.

Öffentliche Auflage vom 2. Juli bis 31. Oktober 2024

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Änderung des Energiegesetzes (EnerG)

Das kantonale Energiegesetz soll um einen Abschnitt ergänzt werden, welcher die Nutzungsplanung und Baubewilligung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einem koordinierten Plangenehmigungsverfahren zusammenfasst. Die Änderung des Energiegesetzes (EnerG) soll vorab für Windenergieanlagen gelten, kann später jedoch auf andere erneuerbare Energien ausgeweitet werden.

Kontakt

Amt für Raumentwicklung - Raumplanung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 30 22

Telefon

E-Mail

richtplan@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: