Die Anhörung und öffentliche Auflage der Teilrevision Energie des kantonalen Richtplans dauert vom 2. Juli bis 31. Oktober 2024.
Öffentliche Auflage
Die Anhörung und öffentlichen Auflage des vorliegenden Entwurfs zur Teilrevision Energie des kantonalen Richtplans erfolgt vom 2. Juli bis am 31. Oktober 2024.
Richtplanteilrevision Energie
Die Richtplanteilrevision Energie enthält Anpassungen im Kapitel 5 Ver- und Entsorgung. Eine Übersicht der Revisionsinhalte und alle weiteren Unterlagen finden Sie auf dieser Website.
Öffentliche Auflage vom 2. Juli bis 31. Oktober 2024
- Download Beschluss des Regierungsrates vom 12. Juni 2024 PDF | 3 Seiten | de | 63 KB
- Download Richtplantext (mit Kartenausschnitten) PDF | 43 Seiten | de | 26 MB
- Download Erläuterungsbericht PDF | 17 Seiten | de | 601 KB
- Download Richtplankarte - Blatt Süd PDF | de |
- Download Richtplankarte - Blatt Nord PDF | de |
- Download Vorprüfungsbericht Bund, Teil Windeignungsgebiete PDF | 21 Seiten | de | 961 KB
- Download Potenzialstudie zur Wasserkraftnutzung am Rheinfall PDF | 26 Seiten | de | 1 MB
- Download Windenergieplanung Kanton Zürich - Grundlagenbericht Phase 2 PDF | 70 Seiten | de | 5 MB
- Download Windenergieplanung Kanton Zürich, Grundlagenbericht georegio PDF | 70 Seiten | de | 5 MB
- Download Windenergieplanung Kanton Zürich, Steckbriefe Potenzialgebiete PDF | 165 Seiten | de | 40 MB
Weitere Informationen
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Änderung des Energiegesetzes (EnerG)
Das kantonale Energiegesetz soll um einen Abschnitt ergänzt werden, welcher die Nutzungsplanung und Baubewilligung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einem koordinierten Plangenehmigungsverfahren zusammenfasst. Die Änderung des Energiegesetzes (EnerG) soll vorab für Windenergieanlagen gelten, kann später jedoch auf andere erneuerbare Energien ausgeweitet werden.
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Amt für Raumentwicklung - Raumplanung