Kantonale Gestaltungspläne für Kiesabbau und Deponien

Kantonale Gestaltungspläne für Kiesabbaugebiete und Deponien regeln grundeigentümerverbindlich die Abbautiefe, Auffüllhöhe und Endgestaltung sowie den Abbau- oder Deponievorgang samt allfälliger Etappierung und die sachgerechte Nachnutzung.

Planungsinstrumente

Für die Realisierung von Kiesabbau- und Deponieprojekten sind verschiedene Planungsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen erforderlich. Der Detaillierungsgrad des Projektes nimmt mit jeder Stufe zu.

Schemenhafte Darstellung der im Text nachfolgend erklärten Schritte des Planungsprozesses
Schema zur Prozesspraxis gemäss der Wegleitung zu kantonalen Gestaltungsplanverfahren bei Kiesabbau- gebieten und Deponien

Wegleitung kantonale Gestaltungsplanverfahren bei Kiesabbaugebieten und Deponien, Februar 2024

Wegleitung kantonale Gestaltungsplanverfahren bei Kiesabbaugebieten und Deponien, Februar 2024
Wegleitung kantonale Gestaltungsplanverfahren bei Kiesabbaugebieten und Deponien, Februar 2024

Kiesrohstoffkarte und Gesamtschau Deponien

Die «Kiesrohstoffkarte» zeigt die nachgewiesenen und vermuteten Rohstoffvorkommen (Kies, kiesige Lockergesteine, Festgesteine) auf.

Das Projekt «Gesamtschau Deponien» evaluiert den künftigen Bedarf von Deponieraum und mögliche Standorte, um den Bedarf zu decken.

Diese beiden Grundlagen werden durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) erarbeitet und bilden die Basis für die Richtplaneinträge.

Kiesrohstoffkarte

Kiesrohstoffkarte
Kiesrohstoffkarte Quelle: GIS-Browser Kanton Zürich

Gesamtschau Deponien (Grundlage Richtplan Teilrevision 2024)

Gesamtschau Deponien (Grundlage Richtplan Teilrevision 2024)
Gesamtschau Deponien (Grundlage Richtplan Teilrevision 2024)
Herausgeber/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Publikationsdatum
April 2024

Richtplan

Im kantonalen und in den regionalen Richtplänen werden für Kiesabbaugebiete und Deponien Ziele, Karteneinträge, Massnahmen und Koordinationshinweise festgelegt. Ein Richtplaneintrag erfordert eine stufengerechte Interessenabwägung, eine Prüfung der generellen Machbarkeit sowie die Durchführung einer Standortevaluation.

Gesamtkonzepte für Materialgewinnung

Wird in einer Geländekammer an mehr als an einem Ort Kies abgebaut, erarbeitet der Kanton flächendeckende Konzepte (Gesamtkonzepte). Damit stellt der Kanton die Abstimmung zwischen Abbau und Wiederauffüllung inklusive Transport sowie die Endgestaltung der Teilflächen sicher.

Gesamtkonzept Windlacherfeld / Weiach

Kantonaler Gestaltungsplan für Kiesabbaugebiete und Deponien

Für Kiesabbau- und Deponieprojekte erarbeitet das Amt für Raumentwicklung (ARE) auf Initiative der Unternehmung und in Rücksprache mit dem AWEL einen kantonalen Gestaltungsplan. Das AWEL prüft, ob der Bedarf gegeben ist und die Richtplanvorgaben erfüllt sind.

Das Verfahren und der Inhalt der kantonalen Gestaltungspläne zur Materialgewinnung oder -ablagerung sind im Planungs- und Baugesetz (§ 44a PBG) definiert. Im Rahmen des kantonalen Gestaltungsplans ist die Umweltverträglichkeit zu prüfen.

Baubewilligung

Der kantonale Gestaltungsplan stellt keine Abbau- oder Deponiebewilligung dar. Das Baubewilligungsverfahren ist im Anschluss an den Gestaltungsplan durch die Gemeinde durchzuführen. Neben der Baubewilligung sind je nach Projekt weitere Bewilligungen kantonaler Stellen erforderlich (gewässerschutzrechtliche, lufthygienische, lärmschutzrechtliche, wasserbaupolizeiliche, raumplanungsrechtliche Bewilligung etc.).

Für die Abnahmen der Rohplanie inklusive der Höhenkoten oder der Endgestaltung sind kantonale Fachstellen zuständig. Zur Prüfung der Auflagen aus der Bewilligung lässt das AWEL Inspektionen durchführen.

Kontakt

Amt für Raumentwicklung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)


 

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