Der Kanton kann namentlich für Hochwasser- und Strassenprojekte Grundstücke oder Teilflächen auf dem Weg der Enteignung erwerben. In diesen Fällen kann Privateigentum auch gegen den Willen der Eigentümerschaft erworben werden. Zentral sind eine faire Behandlung und eine rechtsgleiche Entschädigung.
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Landerwerb für öffentliche Projekte
Das Ressort Landerwerb ist für die Durchführung des Land- und Rechtserwerbes für Infrastrukturprojekte des Kantons verantwortlich. Zudem vertritt es die Interessen des Kantons als Grundeigentümer.
Der Kanton kann namentlich für Hochwasser- und Strassenprojekte Grundstücke oder Teilflächen auf dem Weg der Enteignung erwerben. Eine faire Behandlung und rechtsgleiche Entschädigung sind dabei wesentlich. Der Kaufpreis entspricht dem Verkehrswert der Flächen.
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Projekte
Vom Projekt direkt betroffene Personen können gegen ein Strassenbauprojekt eine Einsprache erheben. Hier finden Sie die laufenden öffentlichen Auflagen:
Weiterführende Informationen
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