Landerwerb

Der Kanton kann namentlich für Hochwasser- und Strassenprojekte Grundstücke oder Teilflächen auf dem Weg der Enteignung erwerben. In diesen Fällen kann Privateigentum auch gegen den Willen der Eigentümerschaft erworben werden. Zentral sind eine faire Behandlung und eine rechtsgleiche Entschädigung.

Landerwerb für öffentliche Projekte

Das Ressort Landerwerb ist für die Durchführung des Land- und Rechtserwerbes für Infrastrukturprojekte des Kantons verantwortlich. Zudem vertritt es die Interessen des Kantons als Grundeigentümer.

Der Kanton kann namentlich für Hochwasser- und Strassenprojekte Grundstücke oder Teilflächen auf dem Weg der Enteignung erwerben. Eine faire Behandlung und rechtsgleiche Entschädigung sind dabei wesentlich. Der Kaufpreis entspricht dem Verkehrswert der Flächen.

Ansprechpersonen / Gebietszuteilung

Hier finden Sie die für Ihre Gemeinde zuständige Fachperson beim Immobilienamt:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Markus Schmid

Ressortleiter

markus.schmid@bd.zh.ch
+41 43 259 31 77

Martin Fuhrer

Fachspezialist

martin.fuhrer@bd.zh.ch
+41 43 259 22 06

Marc Hofstetter

Fachspezialist

marc.hofstetter@bd.zh.ch
+41 43 259 56 31

Marc Jeitziner

Fachspezialist

marc.jeitziner@bd.zh.ch
+41 43 259 34 70

Projekte

Vom Projekt direkt betroffene Personen können gegen ein Strassenbauprojekt eine Einsprache erheben. Hier finden Sie die laufenden öffentlichen Auflagen:

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Immobilienamt - Landerwerb

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 11

Kanzlei

Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

ima@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: