Die Wärme im Abwasser aus Haushalten, öffentlichen Einrichtungen sowie aus Industrie und Gewerbe kann für Heizzwecke verwendet werden. Die Nutzung benötigt eine gewässerrechtliche Bewilligung.
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Übersicht
Mit dem Abwasser gehen aus Haushalten, öffentlichen Einrichtungen sowie aus Industrie und Gewerbe erhebliche Mengen an Wärme verloren. Diese kann mittels Wärmetauschern zurückgewonnen werden. Dadurch werden aber die betroffenen Abwasserreinigungsanlagen und allenfalls die Gewässer nachteilig beeinflusst.
Die Nutzung dieser Abwärme erfordert deshalb eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung (Bauverfahrensverordnung Ziffer 2.1.3).
Erforderliche Unterlagen
Die zur Beurteilung des Bauvorhabens nötigen Unterlagen sind im nachfolgenden Leitfaden aufgeführt.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Abwasserreinigungsanlagen
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