Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss melden
Hinweis
Schrittweise Ablösung durch eBaugesucheZH
Achtung: Die Online-Meldeformulare werden schrittweise durch die Meldefunktion in «eBaugesucheZH» abgelöst.
Folgende Gemeinden sind vollständig an «eBaugesucheZH» angebunden und werden meldepflichtige Vorhaben ab dem genannten Stichdatum ausschliesslich über «eBaugesucheZH» entgegennehmen:
Stichtag 1. Oktober 2024:
Bassersdorf, Elgg, Oberrieden, Ossingen, Rafz, Russikon, Rümlang, Zürich
Ab dem genannten Stichtag ist in der betreffenden Gemeinde eine Eingabe über die Online-Meldeformulare nicht mehr möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Sie betreffenden Gemeinde.
Anleitung
-
Wer dieses Formular benötigt
Meldepflichtige Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse:
Folgende Typen von Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüssen benötigen keine Baubewilligung. Sie müssen lediglich dem Bauamt am Standort des Vorhabens gemeldet werden. Hierzu kann dieses Formular verwendet werden.
Der Meldepflicht unterliegen:
- innen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmpumpen,
- aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen, sofern sie ein Volumen von 2 Kubikmetern nicht überschreiten,
- Erdwärmesonden-Wärmepumpen, wenn alle neu zu erstellenden Erdwärmesonden mindestens 2,5 Meter Grenzabstand aufweisen und nicht im Bereich von Bau- und Abstandslinien liegen;
- Anschlüsse an ein Fernwärmenetz, wenn dieses die Voraussetzungen gemäss § 47 g der Besonderen Bauverordnung I vom 6. Mai 1981 erfüllt.
Ausnahmen:
Bewilligungspflichtig sind sämtliche aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.
Bei Erdwärmesonden-Wärmepumpen ist in jedem Fall eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung durch den Kanton erforderlich.
Das örtliche Bauamt kann auch bei meldepflichtigen Vorhaben ein Bewilligungsverfahren anordnen, um öffentliche Interessen zu wahren oder Rechte Dritter zu schützen.
Behandlungsdauer:
Wird innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung nichts anderes angeordnet, kann die Anlage erstellt werden.
Nach der Einreichung bestätigt Ihnen das örtliche Bauamt den Eingang der Meldung und gibt bekannt, wann die Behandlungsfrist abläuft.
Die auf Wunsch generierte Empfangsbestätigung, die unmittelbar nach dem Absenden dieses elektronischen Formulars zugestellt wird, gilt nicht als Eingangsbestätigung des örtlichen Bauamts.
-
Benötigte Unterlagen
Für die Meldung von Wärmepumpen füllen Sie bitte das Gesuch wärmetechnische Anlagen (WTA-Formular) aus. Sie finden das Formular auf der Website der Gebäudeversicherung Kanton Zürich zum Download:
Bitte halten Sie zusätzlich folgende Unterlagen bereit:
Bei der Meldung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe:
Vorteile:
- Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000 mit rot eingetragener Wärmepumpe,
- Lärmschutznachweis einschliesslich Situationsplan mit vermassten Abständen der Lärmquelle zum massgebenden Empfangspunkt,
- technisches Datenblatt der gewählten Wärmepumpe,
- bei aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen einfache Skizzen, Fotos oder Pläne der projektierten Anlage
Bei der Meldung einer Erdwärmesonden-Wärmepumpe:
Vorteile:
- Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000 mit rot eingetragener Wärmepumpe und den Standorten der Erdwärmesonden,
- Gesuch um Erteilung der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung für eine Erdwärmesonden-Wärmepumpenanlage,
Bei der Meldung eines Anschlusses an ein Fernwärmenetz:
Vorteile:
- Situationsplan im Massstab 1: 500 oder 1:1000 mit rot eingetragener Hauszuleitung.
Wichtig
Aus technischen Gründen dürfen die eingereichten Unterlagen (Situationspläne, Skizzen, Datenblätter etc.) die Datengrösse von insgesamt 20 MB nicht überschreiten. Achten Sie deshalb darauf, dass die einzureichenden Unterlagen ausreichend komprimiert sind.
-
Meldeformular ausfüllen
Kontakt
Baudirektion - Leitstelle für Baubewilligungen
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr