Solaranlage melden
Hinweis
Schrittweise Ablösung durch eBaugesucheZH
Achtung: Die Online-Meldeformulare werden schrittweise durch die Meldefunktion in «eBaugesucheZH» abgelöst.
Folgende Gemeinden sind vollständig an «eBaugesucheZH» angebunden und werden meldepflichtige Vorhaben ab dem genannten Stichdatum ausschliesslich über «eBaugesucheZH» entgegennehmen:
Stichtag 1. Oktober 2024:
Bassersdorf, Elgg, Oberrieden, Ossingen, Rafz, Russikon, Rümlang, Zürich
Ab dem genannten Stichtag ist in der betreffenden Gemeinde eine Eingabe über die Online-Meldeformulare nicht mehr möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Sie betreffenden Gemeinde.
Anleitung
-
Wer dieses Formular benötigt
Meldepflichtige Solaranlagen:
Folgende Typen von Solaranlagen benötigen keine Baubewilligung. Sie müssen lediglich dem Bauamt am Standort des Vorhabens gemeldet werden. Hierzu kann dieses Formular verwendet werden.
Der Meldepflicht unterliegen:
- Solaranlagen auf Dächern, soweit sie nach den Vorgaben von Art. 32a der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV) genügend angepasst sind,
- Solaranlagen an Fassaden in Bauzonen, wenn sie nach den Vorgaben von § 2a Abs. 1 lit. b der Bauverfahrensverordnung (BVV) genügend angepasst sind,
- Solaranlagen auf Dächern und Fassaden in Industrie- und Gewerbezonen, auch wenn sie nicht genügend angepasst sind sowie
- freistehende Solaranlagen in Bauzonen bis zu einer Fläche von 20 Quadratmetern; in Industrie- und Gewerbezonen flächenmässig unbeschränkt.
Ausnahmen:
Bewilligungspflichtig sind sämtliche Solaranlagen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.
Bis zum Vorliegen eines brandschutztechnischen Standards sind Solaranlagen an Fassaden von Gebäuden > 11 m (EFH ausgenommen) bewilligungspflichtig (mind. Anzeigeverfahren).
Das örtliche Bauamt kann auch bei meldepflichtigen Vorhaben ein Bewilligungsverfahren anordnen, um öffentliche Interessen zu wahren oder Rechte Dritter zu schützen.
Behandlungsdauer:
Wird innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung nichts anderes angeordnet, kann die Anlage erstellt werden.
Nach der Einreichung bestätigt Ihnen das örtliche Bauamt den Eingang der Meldung und gibt bekannt, wann die Behandlungsfrist abläuft.
Die auf Wunsch generierte Empfangsbestätigung, die unmittelbar nach dem Absenden dieses elektronischen Formulars zugestellt wird, gilt nicht als Eingangsbestätigung des örtlichen Bauamts.
-
Benötigte Unterlagen
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Vorteile:
- Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000 mit rot eingetragener Solaranlage im selben Massstab,
- Darstellung (Skizze, Plan oder Foto) der Dachaufsicht,
- Darstellung (Skizze, Plan oder Foto) der Giebelfassade,
- Darstellung (Skizze, Plan oder Foto) der Trauffassade mit der Dachfläche, auf der die Solaranlage installiert wird,
- Produktbeschrieb des Herstellers der Solaranlage und Abbildungen der zum Einsatz kommenden Module und Anlagenteile,
- Orientierungsplan gemäss Brandschutzmerkblatt «Solaranlagen» der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen.
Wichtig
Aus technischen Gründen dürfen die eingereichten Unterlagen (Situationspläne, Skizzen, Datenblätter etc.) die Datengrösse von insgesamt 20 MB nicht überschreiten. Achten Sie deshalb darauf, dass die einzureichenden Unterlagen ausreichend komprimiert sind.
-
Meldeformular ausfüllen
Kontakt
Baudirektion - Leitstelle für Baubewilligungen
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr