E-Ladestation melden
Hinweis
Schrittweise Ablösung durch eBaugesucheZH
Achtung: Die Online-Meldeformulare werden schrittweise durch die Meldefunktion in «eBaugesucheZH» abgelöst.
Folgende Gemeinden sind vollständig an «eBaugesucheZH» angebunden und werden meldepflichtige Vorhaben ab dem genannten Stichdatum ausschliesslich über «eBaugesucheZH» entgegennehmen:
Stichtag 1. Oktober 2024:
Bassersdorf, Elgg, Oberrieden, Ossingen, Rafz, Russikon, Rümlang, Zürich
Ab dem genannten Stichtag ist in der betreffenden Gemeinde eine Eingabe über die Online-Meldeformulare nicht mehr möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Sie betreffenden Gemeinde.
Anleitung
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Wer dieses Formular benötigt
Meldepflichtige Ladestation für Elektrofahrzeug:
Ladestationen für Elektrofahrzeuge an bestehenden Fahrzeugabstellplätzen, die öffentlich zugänglich sind, benötigen keine Baubewilligung. Sie müssen lediglich dem Bauamt am Standort des Vorhabens gemeldet werden. Hierzu kann dieses Formular verwendet werden.
Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge an bestehenden Fahrzeugabstellplätzen benötigen keine Bewilligung und sind auch nicht meldepflichtig.
Ausnahmen:
Die Befreiung von der Bewilligungspflicht bezieht sich auf die technisch notwendige Ladevorrichtung. Erfolgen weitere bauliche Installationen (wie etwa eine Überdachung und dergleichen), sind diese nicht von der Bewilligungsbefreiung erfasst.
Das örtliche Bauamt kann auch bei meldepflichtigen Vorhaben ein Bewilligungsverfahren anordnen, um öffentliche Interessen zu wahren oder Rechte Dritter zu schützen.
Behandlungsdauer:
Wird innert 30 Tagen nach Eingang der Meldung nichts anderes angeordnet, kann die Anlage erstellt werden.
Nach der Einreichung bestätigt Ihnen das örtliche Bauamt den Eingang der Meldung und gibt bekannt, wann die Behandlungsfrist abläuft.
Die auf Wunsch generierte Empfangsbestätigung, die unmittelbar nach dem Absenden dieses elektronischen Formulars zugestellt wird, gilt nicht als Eingangsbestätigung des örtlichen Bauamts.
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Benötigte Unterlagen
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Vorteile:
- Situationsplan im Massstab 1: 500 oder 1:1000 mit rot eingetragener Ladestation,
- einfache Skizzen, Fotos oder Pläne der projektierten Anlage,
- Produktbeschrieb des Herstellers der Ladestation.
Wichtig
Aus technischen Gründen dürfen die eingereichten Unterlagen (Situationspläne, Skizzen, Datenblätter etc.) die Datengrösse von insgesamt 20 MB nicht überschreiten. Achten Sie deshalb darauf, dass die einzureichenden Unterlagen ausreichend komprimiert sind.
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Meldeformular ausfüllen
Kontakt
Baudirektion - Leitstelle für Baubewilligungen
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