Anpassung des Merkblatts zum Abzug für Eigenfinanzierung

Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt zum Abzug für Eigenfinanzierung mit Erläuterungen zur Berechnung des drittvergleichskonformen Zinssatzes bei Darlehen an Nahestehende ergänzt.

Gemäss § 65b des Steuergesetzes kann auf dem Sicherheitseigenkapital ein kalkulatorischer Zins abgezogen werden. Soweit das Sicherheitseigenkapital anteilsmässig auf Forderungen gegenüber Nahestehenden entfällt, kann ein dem Drittvergleich entsprechender Zinssatz geltend gemacht werden. 

Das angepasste Merkblatt des kantonalen Steueramtes zum Abzug für Eigenfinanzierung (ZStB Nr. 65b.1) erläutert neu die Herleitung des drittvergleichskonformen Zinssatzes bei Darlehen an Nahestehende. Dabei wird vom durchschnittlichen Zinssatz der einzelnen Darlehen ein Abschlag berücksichtigt, der sich in Anlehnung an die jährlich publizierten Rundschreiben über die steuerlich anerkannten Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestimmt. Bei der Berechnung des Zinssatzes gemäss Drittvergleich wird der gesamte Zinsertrag nach Abschlag ins Verhältnis zu den gesamten Darlehen gesetzt.

Das Merkblatt gilt ab sofort und für alle offenen Steuerperioden ab 2020. 

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