Anpassung der Merkblätter über den Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten und Energiesparmassnahmen
Mitteilung 05.05.2021
Das Merkblatt über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften und das Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, wurden an die Änderung des Steuergesetzes infolge der Energiestrategie 2050 angepasst. Zudem wurden weitere Erlasse im Zürcher Steuerbuch aktualisiert.
Die angepassten Merkblätter des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften (ZStB Nr. 30.3) und über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen (ZStB Nr. 30.4) berücksichtigen die ab der Steuerperiode 2020 neu geschaffene Abzugsmöglichkeit der Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau (§ 30 Abs. 2 StG) sowie die Übertragbarkeit von Aufwendungen für Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sowie von Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau (§ 30 Abs. 2bis StG). Diese Kosten sind in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in welcher die Aufwendungen angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.
Die angepassten Merkblätter ersetzen die bisherigen Merkblätter vom 13. November 2009 mit Wirkung ab der Steuerperiode 2020.
In den folgenden Erlassen wurden geringfügige Aktualisierungen vorgenommen (insbesondere Anpassungen an geänderte gesetzliche Bestimmungen):
- Richtlinien des kantonalen Steueramtes über die Berücksichtigung besonderer Berufskosten von vorübergehend in der Schweiz tätigen leitenden Angestellten, Spezialistinnen und Spezialisten (Expatriates) (ZStB Nr. 26.2)
- Vermögensertrag beim Halten und Verwalten von privaten Wertschriften und Beteiligungen über persönliche Holdinggesellschaften (Praxishinweis) (ZStB Nr. 20.3)
- Gewinne aus Pokerspielen (Praxishinweis) (ZStB Nr. 16.4)
- Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von Künstlerinnen und Künstlern, von Sportlerinnen und Sportlern sowie von Referentinnen und Referenten ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (ZStB Nr. 95.2)
Ebenfalls ins Zürcher Steuerbuch aufgenommen wurde der mit Mitteilung vom 26. März 2021 veröffentliche Praxishinweis zu Berufskosten und Corona in der Steuererklärung 2021 (ZStB Nr. 26.6).
Die nachfolgenden drei Erlasse sind aufgrund der geänderten Grundlagen im Recht der beruflichen Vorsorge überholt und werden bzw. wurden aus dem Zürcher Steuerbuch entfernt:
- Verordnung über die Steuerbefreiung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (bisher ZStB Nr. 601.1)
- Wegleitung der Finanzdirektion über die Steuerbefreiung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge gemäss § 16 lit f. StG (bisher ZStB Nr. 602.1),
- Richtlinien der Finanzdirektion und der Direktion des Innern über das Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen der Steuerbefreiung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge gemäss § 16 lit. f StG (bisher ZStB Nr. 603.1)