Verhalten bei einem Brand im Tunnel
Fachfrage 01.12.2021
Die Kantonspolizei Zürich betreut auf ihrem Einsatzgebiet pro Fahrtrichtung über 200 Kilometer Autobahn. Davon sind insgesamt über 23 Kilometer Autobahntunnels. Dies ist im Vergleich zum Gotthard-Strassentunnel, der eine Länge von rund 17 Kilometer hat, fast anderthalbmal so lang. Bei so vielen Kilometern Autobahntunnel, die teilweise im Tagesdurchschnitt von bis zu 120›000 Fahrzeugen befahren werden, kommt es auch zu verschiedenen Ereignissen wie Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfällen.
Besonders wenn ein Fahrzeug im Tunnel brennt, ist es wichtig, zu wissen, wie man sich verhalten soll. Ein Brandereignis stellt eine enorme Gefahr dar, insbesondere da sich auch die Sicht sehr schnell vollständig trüben kann. Die Tunnels sind mit sogenannten Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen versehen, die beispielsweise Rauch oder Brand detektieren und per Alarm an die Verkehrsleitzentrale Letten der Kantonspolizei Zürich übermitteln.
Die Verkehrsleitzentrale bedient zusammen mit der Einsatzzentrale polizeiliche Notrufe 112 und 117 sowie Meldungen über die Notrufsäulen. Zudem verifizieren die Mitarbeitenden auch alle eingehenden Rauch- oder Brandmeldungen der Tunnels. Daraufhin lösen sie Aufgebote von Polizeipatrouillen aus und lassen weitere Unterstützung durch Partnerorganisationen wie Feuerwehr oder Sanität ausrücken. Durch die Detektion der Rauch- oder Brandalarme werden automatisch Reflexe wie Tunnelrot, Ereignislüftung und Öffnen der Brandklappen ausgelöst.
In der Verkehrsleitzentrale Letten befinden sich über 50 Monitore, auf denen die Kameras der Autobahntunnels aufgeschaltet werden können. So kann die Situation vor Ort von der Einsatzdisposition optisch überwacht werden, und es können Massnahmen wie Tunneleinsprechung (Informationen und Verhaltensmassnahmen auf den Radiofrequenzen UKW und DAB) oder Fahrstreifenschaltungen ausgelöst werden.
Wer vor der Einfahrt in den Tunnel bereits Rauch feststellt, darf zur eigenen Sicherheit nicht in den Tunnel fahren. Wer bereits im Tunnel ist, sollte folgende Verhaltensmassnahmen befolgen:
- Gasse bilden
- Vorfall der Polizei melden, optimal via Notrufsäule
- Verkehrslenkung beachten, bei Tunnelrot sofort anhalten
- Radio hören
- Fluchtweg via die grün markierten und grün beleuchteten Notausgangstüren wählen; neben der grünen Beleuchtung werden im Ereignisfall Blitzleuchten aktiviert
- Fahrzeug beim Verlassen nicht abschliessen und Fahrzeugschlüssel und Startsystem im Fahrzeug lassen
- Niemals wenden oder rückwärts fahren!
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Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung