Licht und Sichtbarkeit als Lebensretter
Fachfrage 01.11.2024
Ob Fussgängerin, Velofahrer oder Autofahrerin: Alle können dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, indem sie sich sichtbar machen und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.
In der dunklen Jahreszeit und bei schlechten Witterungsverhältnissen sind einfache Massnahmen wie das Tragen von reflektierender Kleidung oder das Einschalten von Licht entscheidend für die Sicherheit.
Im Strassenverkehr gilt: Wer sichtbar ist, fährt sicherer – egal ob als Fussgänger, Velofahrerin, Autofahrer oder Motorradfahrerin. Gerade bei schlechten Lichtverhältnissen bei Dämmerung, Regen oder Nebel wird die eigene Sichtbarkeit oft überschätzt, was das Unfallrisiko deutlich erhöht.
Dunkel gekleidete Personen und schlecht beleuchtete Fahrzeuge sind unter diesen Bedingungen nur schwer zu erkennen, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Helle Kleidung und reflektierende Elemente erhöhen dagegen die Sichtbarkeit und können helfen, Unfälle zu vermeiden.
Für Zweiradfahrende ist eine funktionierende Beleuchtung lebenswichtig. Neben je einem Licht vorne und hinten sollten aber auch Reflektoren angebracht werden, um die Sichtbarkeit aus allen Richtungen zu verbessern. Zusätzliche Lichtstreifen oder nichtblinkende LED-Leuchten bieten vor allem bei schlechten Lichtverhältnissen zusätzlichen Schutz.
Auch die Autofahrenden tragen eine grosse Verantwortung. Sie müssen ihre eigene Sichtbarkeit durch eine funktionierende Beleuchtung sicherstellen und besonders auf andere Verkehrsteilnehmer achten – vor allem in der Nähe von Fussgängerstreifen und Kreuzungen. Mit angepasster Geschwindigkeit und erhöhter Aufmerksamkeit können sie dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden.
Allgemeine Tipps zur Erhöhung der Sichtbarkeit
- Tragen Sie helle oder reflektierende Kleidung.
- Verwenden Sie Reflektoren oder LED-Leuchten an Kleidung, Velos, Rucksäcken oder Taschen.
- Achten Sie auf gut funktionierende Beleuchtung an Fahrzeugen, egal ob Auto, Velo oder Motorrad.
- Verzichten Sie im Zweifel auf Ihr Vortrittsrecht, wenn Sie nicht sicher sind, ob andere Verkehrsteilnehmende Sie wahrgenommen haben.