Der vollständig digitale Baubewilligungsprozess wird möglich
Mitteilung 02.12.2021
Die elektronische Eingabe von Baugesuchen ist im Kanton Zürich schon heute möglich. Aber ganz ohne Papier und Medienbrüche funktioniert es noch nicht. Nun hat der Regierungsrat grünes Licht gegeben für die Realisierung des Projekts «eBaugesucheZH – Volldigital». Das Ziel ist ein vollständig digitaler Baubewilligungsprozess über die Applikation «eBaugesucheZH». Die nächsten Schritte in die digitale Zukunft sind definiert.
Die elektronische Plattform «eBaugesucheZH» ist seit Februar 2020 in Betrieb und aktuell in 32 Gemeinden eingeführt. Das Baubewilligungsverfahren wurde in dem Masse digitalisiert, als es der gesetzliche Rahmen bisher zuliess, und bietet Gesuchstellenden und Behörden schon heute viele Vorteile. Das geltende Recht und der aktuelle technische Ausbau der Applikation lassen jedoch noch keine vollständig digitale Abwicklung des Baugesuchs zu. So müssen zusätzlich zur digitalen Baueingabe noch mindestens zwei Papierexemplare des Baudossiers und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung eingereicht werden. Auch einzelne Arbeitsschritte im Bewilligungsprozess, z.B. die öffentliche Auflage und der
Baurechtsentscheid, erfolgen nicht automatisiert über die Plattform und führen zu Medienbrüchen. Dieser Hybrid-Prozess entspricht noch nicht dem Bedürfnis und Ziel eines vollständig elektronischen Verfahrens über die Plattform.
Realisierung des Projekts «eBaugesucheZH – Volldigital» bewilligt
Um dies zu ermöglichen, hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1272/2021 die Realisierung des Projekts «eBaugesucheZH – Volldigital» genehmigt. Das Projekt wird vom Amt für Raumentwicklung (ARE) der Baudirektion geführt und ist auch im Projektportfolio von egovpartner, der Zusammenarbeitsorganisation von Kanton und Gemeinden, enthalten. Es beinhaltet die Weiterentwicklung der bestehenden Applikation bis ca. 2024. Diese erfolgt auf Basis des Fachkonzepts, das neben rechtlichen, fachlichen und technischen Aspekten auch die künftigen Abläufe und Arbeitsweisen der Bewilligungsbehörden dokumentiert. Diese wurden im Rahmen von Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern von kommunalen und kantonalen Verwaltungen ermittelt, um ein Gesamtbild der erforderlichen Massnahmen zu gewinnen.
Die Anpassungen der Rechtsgrundlage für den vollständig elektronischen Baubewilligungsprozess sind ebenfalls in Arbeit. Dazu wurde 2021 eine Vernehmlassung durchgeführt, welche zurzeit ausgewertet wird.
Schwerpunkte der digitalen Weiterentwicklung
Die technische Umsetzung sieht vor, dass folgende Themenbereiche und Prozessschritte innerhalb der Plattform «eBaugesucheZH» vollständig digitalisiert werden:
- Digitale Signatur: Auf «eBaugesucheZH» wir die digitale Signatur eingeführt und die Plattform wird in Zukunft digital signierte Dokumente auf deren Gültigkeit prüfen können. An einem Baugesuch beteiligte Personen werden auf Basis von Workflows die Dokumente des Baugesuchs digital signieren.
- Meldeverfahren, Anzeigeverfahren und Vorentscheid: Für einfache Bauvorhaben, welche im Melde- oder Anzeigeverfahren abgewickelt werden, z.B. für Solaranlagen, wird es einen abgekürzten Eingabeprozess geben. Dies ist eine deutliche Erleichterung für Gesuchstellende.
- Digitale Publikation: Mit der Anbindung des kantonalen Amtsblatts an die Plattform werden Publikationen ohne Medienbruch direkt aus dem Baudossier erfolgen und nach Ablauf der Frist wieder gelöscht.
- Auflagenverwaltung: Daten zu offenen Auflagen für eine Baufreigabe werden von den Gemeinden bewirtschaftet. Um den gesamten Prozess zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, werden diese künftig in die Plattform integriert.
- Auflage/Akteneinsicht: Die Einsichtnahme in das Baudossier wird über die Plattform erfolgen, wo ein Antragsformular für die Akteneinsicht zur Verfügung gestellt wird.
- Zustellungsbegehren: Während der öffentlichen Publikation sollen Zustellungsbegehren über ein einheitliches, integriertes Zustellungsformular auf der Plattform eingereicht werden. Interessierte Personen erhalten danach über «eBaugesucheZH» den Baurechtsentscheid. Die Zustellungsbegehren werden in einer für die Gemeinde einsehbaren Liste geführt.
- Eröffnung Entscheid: Sowohl der gesamtkantonale als auch der kommunale Baurechtsentscheid sollen digital signiert und eröffnet werden.
Elektronische Baugesuche schon heute ein Gewinn
Die Applikation «eBaugesucheZH» (portal.ebaugesuche.zh.ch) bietet schon heute einen Mehrwert für alle Beteiligten. Sie vereinfacht und strafft Arbeitsschritte und spart Papier. Gesuchstellende können darüber ihre Baugesuche mit allen Dokumenten und Plänen rund um die Uhr und an jedem Ort elektronisch einreichen. Sie werden durch einen benutzerfreundlichen Eingabeprozess geführt und haben jederzeit online Einsicht in den Status ihres Baugesuchs. Auch die Kommunikation mit den Behörden ist über die Plattform effizienter.
Die Bewilligungsbehörden profitieren ebenfalls. Auch sie können damit mobiler und flexibler auf Baugesuchsunterlagen zugreifen. Der Eingang des Baugesuchs beim Bauamt erfolgt elektronisch über die Plattform. Bei Gemeinden, die mit einer Bausoftware arbeiten, wird das Baugesuch direkt in die Bauverwaltung importiert. Gemeinden ohne Bausoftware laden das Gesuch herunter und verarbeiten es weiter. Das Bauamt kann über «eBaugesucheZH» die erforderlichen Arbeitsschritte im Baubewilligungsprozess auslösen, z.B. Unterlagen nachfordern, Stellungnahmen abgeben, Statusmeldungen versenden, das Baugesuch bei Bedarf an die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen weiterleiten u.a.m.
Um die Digitalisierung voranzutreiben und den Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden, ist es wichtig, dass die Behörden diese Entwicklung mitmachen und ihre Prozesse an die neuen Gegebenheiten anpassen. Welche Gemeinden den digitalen Weg bereits anbieten, ist auf der Webseite www.zh.ch/ebaugesuche ersichtlich.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Amt für Raumentwicklung - Fachstelle Datenlogistik ZH