Bankengesetz: Gemeinsame Stellungnahme der Kantone Zürich, Tessin und Genf
Medienmitteilung 22.04.2026
Die Kantone Zürich, Tessin und Genf bedauern den Beschluss des Bundesrates zur Änderung des Bankengesetzes. Er hat sich darin für die restriktivste Massnahmenvariante entschieden. Bei der Eigenmittelverordnung ist der Bundesrat den kritischen Stimmen entgegengekommen, was wir begrüssen. Für die drei Kantone sollte eine zweckmässige Bankenregulierung verhältnismässig und international abgestimmt sein.
Die heute verabschiedete Vorlage zur Kapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen zielt primär auf die UBS ab. Die Vorgabe des Bundesrates stellt dabei eine Maximalvariante dar. Mildere Regelungen, die ebenfalls zu einer Stärkung des Stammhauses hätten beitragen können, wurden verworfen. Dadurch entsteht das Risiko einer Überregulierung, zumal die Massnahme über die Anforderungen vergleichbarer Finanzplätze hinausgeht. Für die UBS ergeben sich ein hoher Bedarf an zusätzlichen Eigenmitteln, höhere Finanzierungskosten und eine Schwächung der Ertragskraft.
Für die Finanzplätze der drei Kantone und die ganze Schweizer Volkswirtschaft sind international tätige Schweizer Banken wichtig. Sie erbringen für Schweizer Unternehmen und Privatkunden im In- und Ausland spezialisierte Dienstleistungen. Die UBS beschäftigt zahlreiche Arbeitnehmende in unseren Kantonen. Die drohende Schwächung ihrer Ertragskraft könnte sich negativ auf die Steuererträge der öffentlichen Hand auswirken.
Die drei Kantone haben dem Bundesrat ihre Bedenken schon in einer gemeinsamen Stellungnahme in der Vernehmlassung mitgeteilt. Mit der präsentierten Maximalvariante zur Kapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen wurden die Anliegen der drei Kantone nicht aufgenommen. Die Kantone Zürich, Tessin und Genf werden sich in die anstehende Debatte in den eidgenössischen Räten aktiv einbringen.