Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt ab April
Medienmitteilung 21.03.2025
Der Kanton Zürich führt per 1. April 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ein. Diese soll verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie die Quaggamuschel weiter ausbreiten können. Wer mit einem immatrikulierten Schiff von einem Gewässer in ein anderes wechseln will, muss dies ab April vorab melden und das Schiff fachgerecht reinigen lassen. Die Einschränkungen für die Nutzung von Schiffen auf dem Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee werden dadurch gelockert.
Im September 2024 wurde im Zürichsee die schädliche Quaggamuschel gefunden. Diese invasive gebietsfremde Muschel verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Sie breitet sich hauptsächlich über Schiffe aus, die in verschiedenen Gewässern verkehren. Zum Schutz von Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee, die mit hoher Wahrscheinlichkeit noch frei von der Quaggamuschel sind, erliess der Kanton deshalb umgehend Einschränkungen für das Einwassern von Schiffen auf diesen Seen.
Auch andere invasive gebietsfremde Arten können sich auf diese Weise verbreiten, beispielsweise das Schmalrohr, eine Wasserpflanze, die im Genfersee und in den Tessiner Seen dichte Teppiche bildet und die Wasserqualität beeinträchtigt.
Gewässerwechsel wieder möglich dank Melde- und Reinigungspflicht
Zum Schutz der Seen und Flüsse vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen führt der Kanton Zürich per 1. April 2025 eine Melde- und Reinigungspflicht für Gewässerwechsel von immatrikulierten Schiffen ein. In den Zentralschweizer Kantonen (Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri, Zug) sowie im Kanton Bern gilt diese Pflicht bereits seit 2024. Auch die Kantone Glarus, Graubünden und St. Gallen führen sie im Frühling 2025 ein. Somit gilt künftig für den gesamten Zürichsee die gleiche Regelung.
Die Schiffsmelde- und reinigungspflicht bedeutet eine Lockerung gegenüber den aktuell geltenden Vorschriften für den Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee. Dank der Melde- und Reinigungspflicht können immatrikulierte Schiffe ab April wieder in verschiedenen Seen genutzt werden.
Gewässerwechsel vorab melden und Schiff fachgerecht reinigen lassen
Alle immatrikulierungspflichtigen Schiffe benötigen künftig eine Einwasserungsfreigabe, wenn sie in ein Gewässer im Kanton Zürich einwassern bzw. sich bereits in einem Zürcher Gewässer befinden. Wer sein Schiff von einem Gewässer in ein anderes verlegen will, muss diesen Gewässerwechsel ab April vorab über eine digitale Plattform melden. Anschliessend ist das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle fachgerecht reinigen zu lassen. Die Reinigung wird mit einem Eintrag auf der elektronischen Meldeplattform bestätigt. Die Halterin oder der Halter erhält daraufhin eine Einwasserungsfreigabe. Bei einer Kontrolle beim Einwassern oder auf dem Gewässer muss die Einwasserungsfreigabe digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden.
Vorab-Deklaration des Heimgewässers für alle Schiffe nötig
Für jedes im Kanton Zürich immatrikulierte Schiff muss zwischen 1. und 30. April 2025 ein Heimgewässer («Standortgewässer») deklariert werden – auch wenn keine Gewässerwechsel geplant sind. Danach erhalten die Schiffshaltenden eine Einwasserungsfreigabe für das Heimgewässer. Diese bleibt so lange gültig, bis das Gewässer gewechselt wird, dazwischen darf beliebig oft im deklarierten Heimgewässer ein- und ausgewassert werden. Alle Halterinnen und Halter von im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffen erhalten den Zugang zur elektronischen Plattform für die Heimgewässerdeklaration direkt per Brief.
Kleinboote und Wassersportausrüstung reinigen, kontrollieren, trocknen
Die grösste Gefahr für die Verschleppung invasiver gebietsfremder Arten wie der Quagga-muschel sind Schiffe. Doch auch bei Kleinbooten und Wassersportausrüstung besteht ein gewisses Risiko, dass von Auge kaum sichtbare Pflanzen und Lebewesen von einem Gewässer ins nächste mitreisen. Für Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote und weitere Wassersportgeräte gilt deshalb: bei jedem Gewässerwechsel reinigen, sorgfältig kontrollieren und vollständig trocknen. Das Gleiche gilt für Fischerei- und Tauchausrüstung. Mit der Sensibilisierungskampagne «Vorsicht blinde Passagiere» macht der Kanton Zürich seit mehreren Jahren auf diese Verhaltensregeln aufmerksam.