Positive Bilanz des Projekts «Rückkehrberatung im Justizvollzug»

Nach zwei Jahren ziehen die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion eine positive Bilanz des gemeinsamen Projekts «Rückkehrberatung im Justizvollzug». Per 1. Januar 2026 wird das Projekt in den Regelbetrieb überführt. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.

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Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 20. März 2025
Aufzeichnung der Medienkonferenz in Gebärdensprache vom 20. März 2025

Die Rückkehrberatung (RKB) ist ein Angebot des Kantonalen Sozialamts (KSA) der Sicherheitsdirektion für Personen aus dem Asylbereich, die die Schweiz verlassen wollen oder müssen. Rückkehrwillige werden individuell beraten und bei der Organisation unterstützt, etwa bei der Beschaffung von Papieren oder Medikamenten. Zudem hilft die RKB mit, im Herkunftsland eine Existenzgrundlage vorzubereiten, zum Beispiel ein landwirtschaftliches oder gewerbliches Projekt anzuschieben oder eine Ausbildung zu organisieren.

Seit dem 1. Januar 2023 läuft das Pilotprojekt «Rückkehrberatung im Justizvollzug». Die Beratung wird vom KSA angeboten und von Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) der Direktion der Justiz und des Innern finanziert. Es richtet sich an ausländische Straftäterinnen und Straftäter, die die Schweiz nach verbüsster Strafe verlassen müssen. Das Pilotprojekt hat zum Ziel, die betroffenen Personen auf ihre Rückkehr ins Heimatland vorzubereiten. Es will dazu beitragen, dass Personen, die die Schweiz verlassen müssen, der Neustart in der Heimat gelingt und sie nicht erneut straffällig werden.

Damit wird das Pilotprojekt «Rückkehrberatung» gleich zwei gesetzlichen Aufträgen gerecht: Erstens unterstützt es die Wiedereingliederung von entlassenen Straftäterinnen und Straftätern. Zweitens fördert es die freiwillige Rückkehr und leistet so einen Beitrag zum erfolgreichen Vollzug von Wegweisungen. Hinzu kommt: Gelingt es, mit den Straftäterinnen und Straftäter eine Zukunftsperspektive zu erarbeiten, verbessert sich die Einschätzung des Rückfallrisikos der Straftäterinnen und Straftätern und ermöglicht so in einigen Fällen eine bedingte Entlassung aus dem Justizvollzug.

Seit Projektbeginn bis Ende 2024 haben sich 309 Straftäterinnen und Straftäter für die Rückkehrberatung angemeldet, 545 Beratungsgespräche wurden geführt.
Eine wissenschaftliche Überprüfung der ersten 18 Monate des Projekts ergab eine positive Bilanz.

  • Etwa die Hälfte der beratenen Personen unterstützt der Kanton im Rahmen der Rückkehrberatung mit organisatorischer Hilfe. Rund sieben Prozent erhalten finanzielle Beiträge in Form einer Projekthilfe. Bei einem bedeutsamen Teil der beratenen Personen konnten Beratung und Unterstützung die Bereitschaft erhöhen, ins Herkunftsland zurückzukehren.
  • Ein Grossteil der beratenen Personen hat die Schweiz nach Verbüssung der Haft verlassen. Wenn Personen, die das Land verlassen müssen, freiwillig ausreisen, braucht es keine ausländerrechtliche Administrativhaft. Ebenfalls lässt sich damit verhindern, dass ausgewiesene Personen illegal hier verbleiben oder in die Schweiz zurückkehren und untertauchen.
  • Dass die Rückkehrberatung in einigen Fällen eine bedingte Entlassung möglich gemacht hat, ist nicht nur für die betroffene Person positiv. Sie erlaubte gleichzeitig dem Kanton Kosteneinsparungen von schätzungsweise 370'000 Franken.

Regierungsrätin Jacqueline Fehr hält fest: «Mit einer Rückkehrberatung wird ein Neustart im Herkunftsland realistischer. Mit dieser Perspektive sind Inhaftierte während des Strafvollzugs kooperativer. Zudem reduziert sich nach Strafende der Aufwand beim Vollzug der Wegweisung.»

Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) ergänzt die Rückkehrberatung im Justizvollzug durch das KSA mit der sogenannten Rückkehrorientierung. Das heisst: Die Fachkräfte im Justizvollzug thematisieren das Wegweisungsurteil bereits frühzeitig mit den Betroffenen und richten den Vollzugsalltag daran aus.

Gestützt auf die positiven Erfahrungen im Pilotprojekt haben die beteiligten Ämter KSA, Migrationsamt und JuWe vom Regierungsrat den Auftrag erhalten, die Rückkehrberatung im Justizvollzug ab 1. Januar 2026 als Regelbetrieb umzusetzen.

«Mit kompetenter Rückkehrberatung und konsequentem Vollzug sorgen wir im Kanton Zürich für eine glaubwürdige Politik», bilanziert Regierungsrat Mario Fehr.
 

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