Finanzierung der Infrastruktur: Kanton soll an Grundstückgewinnsteuer beteiligt werden
Medienmitteilung 18.03.2025
Der Kanton Zürich verfügt über eine hervorragende Infrastruktur. Zur Sicherung der Finanzierung künftiger Vorhaben schlägt der Regierungsrat vor, den Kanton an den Erträgen der Grundstückgewinnsteuer zu beteiligen. Der Kanton Zürich ist heute fast der einzige Kanton ohne Anteil an dieser Steuer.
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Das starke Bevölkerungswachstum im Kanton Zürich erfordert einen Ausbau der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Gesundheit und öffentlicher Verkehr. Von 2010 bis 2023 stiegen die kantonalen Ausgaben für Infrastrukturvorhaben um rund 60 Prozent an. Deren Finanzierung stellt den Kanton vor Herausforderungen, die auch auf die jüngsten Mittelverschiebungen vom Kanton an die Städte und Gemeinden zurückgehen. Seit vier Jahren belasten diese den kantonalen Haushalt mit jährlich 338 Mio. Franken oder rund 4,5 Steuerfussprozenten. Hinzu kommt die einmalige Belastung von mutmasslich 465 Mio. Franken für die rückwirkende Rückerstattung von Versorgertaxen an die Gemeinden für Kinder- und Jugendheime. Derzeit kann der Kanton seine Investitionen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, muss Investitionsvorhaben verschieben und zusätzliche Schulden aufbauen. Im Jahr 2024 nahmen die Nettoschulden um 154 Millionen Franken zu.
Nur die Gemeinden profitieren
Die gute, von Kanton und Gemeinden finanzierte Infrastruktur und die Attraktivität des Standorts führen zu höheren Grundstückpreisen im Kanton Zürich. Insbesondere bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben steigen die Grundstückpreise im betroffenen Gebiet schon während der Planung an, wovon aber primär nur die Gemeinden profitieren. Für den Kanton führt der Anstieg später zu unverhältnismässig hohen Kosten beim notwendigen Landerwerb. Demgegenüber profitieren die Gemeinden über die Grundstückgewinnsteuern von der Entwicklung. Durch die kantonal finanzierten Infrastrukturprojekte und die damit verbundene bessere Erschliessung werden zudem Grundstücke einer ganzen Region aufgewertet. Neben den Standortgemeinden profitieren auch die Nachbargemeinden davon.
Zürich und Zug sind Ausnahmen
Vor diesem Hintergrund schlägt der Regierungsrat vor, dass der Kanton Zürich zu 25 Prozent am Gesamtertrag der Grundstückgewinnsteuer beteiligt werden soll. Eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes hat er heute in die Vernehmlassung gegeben. Im Kanton Zürich steht heute der gesamte Ertrag der Grundstückgewinnsteuer den politischen Gemeinden zu. Einzig der Kanton Zug kennt die gleiche Regelung. In der übrigen Schweiz geht der Ertrag entweder zu hundert Prozent an den Kanton, oder er wird zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt.
Grundstückgewinne sind ausserdem zu einem gewissen Teil auf bau- und bodenrechtliche Planungsmassnahmen sowie auf den Bau und Betrieb öffentlicher Werke und Einrichtungen zurückzuführen. Im Kanton Zürich trägt der Kanton wesentlich zur Finanzierung von Bau und Betrieb der öffentlichen Werke bei. Auch daher ist eine Beteiligung des Kantons an der Grundstückgewinnsteuer berechtigt.
Der Gesamtertrag der Gemeinden aus der Grundstückgewinnsteuer hat sich seit 2008 mehr als verdreifacht und belief sich im Jahr 2023 auf 1,255 Mrd. Franken. Auf dieser Basis entspricht ein Anteil von 25 Prozent rund 300 Mio. Franken für den Kanton Zürich. Die zusätzlichen Mittel decken einen substanziellen Anteil des Ausgabenwachstums der letzten Jahre für kantonale Infrastrukturprojekte.