Ab 2026 Direktvergabe von Kontrollschildern

Mit der Änderung der Verkehrsabgabenverordnung wird im Kanton Zürich die Direktvergabe von spezifischen Kontrollschildern ermöglicht. Der Regierungsrat setzt damit ein Anliegen einer Einzelinitiative um. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Wer im Kanton Zürich an einer speziellen Nummer für sein Auto oder sein Motorrad interessiert ist, hatte bisher die Möglichkeit, sich an einer der wöchentlich stattfindenden Online-Auktionen von Kontrollschildern durch das Strassenverkehrsamt zu beteiligen. Neu wird zusätzlich die Möglichkeit der Direktvergabe von Nummern geschaffen. Damit kann das Strassenverkehrsamt Kontrollschilder, deren Reservationsfrist abgelaufen ist und die nicht zur Versteigerung bestimmt sind, auf die entsprechende Anfrage hin direkt an Halterinnen und Halter abgeben.

Die Voraussetzungen dazu schafft der Regierungsrat mit der Änderung der kantonalen Verkehrsabgabenverordnung. Die Direktvergabe von «Wunschnummern» soll in verschiedenen Formen erfolgen können. So etwa über eine digitale Plattform oder an den Schaltern des Strassenverkehrsamtes. Die Änderung der Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, so dass dem Strassenverkehrsamt genügend Zeit bleibt, um die technischen und administrativen Voraussetzungen für eine reibungslose Einführung zu schaffen.

Neben der Direktvergabe sogenannter Wunschkontrollschilder wird mit der Verordnungsänderung die Abtretung von Kontrollschildern unter juristischen Personen sowie von juristischen an natürliche Personen und umgekehrt geregelt. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die für die neuen Dienstleistungen des Strassenverkehrsamtes anfallenden Kosten mit den dafür zu erhebenden Gebühren gedeckt werden.
 

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