Tötungsdelikt in Maur vom Februar 2024: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen vorsätzlicher Tötung

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat Mitte Februar 2025 beim Bezirksgericht Uster Anklage gegen einen Mann wegen vorsätzlicher Tötung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2024 in Maur seinen Onkel getötet zu haben.

Am 24. Februar 2024 kurz nach dem Mittag wurde auf einem Bauernhof in Maur ein Mann regungslos vor einem Gebäude aufgefunden. Trotz sofortiger notärztlicher Hilfe verstarb der Mann noch vor Ort (siehe Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 24.02.2024). Aufgrund der angetroffenen Situation musste von einem Gewaltdelikt ausgegangen werden. Der mutmassliche Täter, ein zum Tatzeitpunkt 38-jähriger Schweizer, konnte von der Kantonspolizei Zürich noch am Tatort festgenommen werden.

Mit Anklage vom 10. Februar 2025 an das Bezirksgericht Uster hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Untersuchung gegen den heute 39-jährigen Beschuldigten nun abgeschlossen. Dem Mann wird vorgeworfen, am Mittag des 24. Februar 2024 an seinem Wohnort auf einem Bauernhof in Maur seinen Onkel unvermittelt angegriffen und unter Anwendung von massiver stumpfer Gewalt lebensbedrohlich verletzt zu haben, so dass dieser noch am Tatort an den Folgen seiner Verletzungen verstarb.

Mit der Anklageerhebung ist die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Staatsanwaltschaft beantwortet deshalb über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Fragen. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung.

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