Regierungsrat schlägt Rechtsgrundlage für Eigentümerstrategien im Fachhochschulgesetz vor

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Änderung des Fachhochschulgesetzes. Damit soll eine Rechtsgrundlage für Eigentümerstrategien geschaffen werden.

Studierende betreten das Haus Richard Coray des Architektur-Departements der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.
Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW, Bild), die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) sollen eine Eigentümerstrategie erhalten. Quelle: ZHAW/Stefan Kubli Bild «Studierende betreten das Haus Richard Coray des Architektur-Departements der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.» herunterladen

Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat im Juli 2022 eine Motion überwiesen mit dem Auftrag, eine gesetzliche Grundlage für eine Eigentümerstrategie der Zürcher Fachhochschule (ZFH) vorzuschlagen. Mit der geplanten Änderung des Fachhochschulgesetzes wird dieser Auftrag für die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) umgesetzt. Die Dachorganisation Zürcher Fachhochschule (ZFH) wurde mit der eigenständigen institutionellen Akkreditierung der drei Hochschulen nach Bundesrecht aufgehoben. Daher wird es für jede Hochschule eine eigene Eigentümerstrategie brauchen.

Die Eigentümerstrategien zielen auf eine transparente Steuerung der ZHAW, der ZHdK und der PHZH durch den Kanton Zürich als Träger sowie auf die Unterstützung von Regierungsrat und Kantonsrat bei der Ausübung der Aufsicht. Die Strategien orientieren sich am übergeordneten Recht und berücksichtigen die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit sowie die Hochschulautonomie.

Die neue Regelung sieht vor, dass der Regierungsrat die Eigentümerstrategien für die ZHAW, die ZHdK und die PHZH festlegt. Diese werden unter anderem Vorgaben zu den Leistungen gemäss Leistungsauftrag, zur Personalpolitik und zu den Finanzen umfassen. Die Vorgaben folgen den «Richtlinien über die Public Corporate Governance» des Kantons Zürich. Die Eigentümerstrategien müssen vom Kantonsrat genehmigt werden.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die entsprechende Änderung des Fachhochschulgesetzes.
 

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