Regierungsrat setzt vorübergehende Leitung der Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon ein

Der Bezirksrat Dielsdorf entliess sämtliche Mitglieder der Primarschulpflege Dänikon-Hüttikon aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Amt. Damit kann die Primarschulpflege ihre Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäss erfüllen. Der Regierungsrat entzieht deshalb auf Antrag des Bezirksrats der Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon ab sofort das Recht auf Selbstverwaltung und setzt ein sogenanntes leitendes Organ ein. Beat Vogt übernimmt vorübergehend die Aufgaben der Schulpflege.

Die Primarschulpflege ist als oberste Behörde zuständig für die politische Planung und Führung der Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon. Sie besteht inklusive der Präsidentin aus fünf Mitgliedern.

Der Bezirksrat Dielsdorf entliess auf Gesuche hin am 10. Oktober 2024 ein Mitglied der Primarschulpflege aus gesundheitlichen Gründen per sofort, am 5. Dezember 2024 ein weiteres Mitglied aus gesundheitlichen Gründen per sofort und am 20. Dezember 2024 die verbliebenen drei Mitglieder der Primarschulpflege, einschliesslich der Präsidentin, aus gesundheitlichen Gründen per Einsetzung des leitenden Organs. Damit sind sämtliche Mitglieder nicht mehr im Amt, und die Primarschulpflege kann ihre Aufgaben bis auf Weiteres nicht mehr ordnungsgemäss erfüllen.

Gemäss Gemeindegesetz ist der Regierungsrat zuständig, einer beaufsichtigten Gemeinde das Recht zur Selbstverwaltung zu entziehen und ein leitendes Organ einzusetzen, sofern die ordnungsgemässe Aufgabenerfüllung nicht mehr anders gewährleistet werden kann.

Nachdem alle anderen, weniger weitgehenden aufsichtsrechtlichen Massnahmen in dieser Situation nicht infrage kommen, sieht sich der Regierungsrat zu diesem Schritt veranlasst.

Auf Antrag des Bezirksrates Dielsdorf hat der Regierungsrat lic. iur. Beat Vogt aus Buchs ZH, als leitendes Organ eingesetzt. Beat Vogt ist Präsident der Primarschulpflege Buchs und Mitglied des Gemeinderates der Politischen Gemeinde Buchs. Er verfügt über die erforderlichen Kenntnisse im Bildungsbereich und ist mit den örtlichen, sachlichen und politischen Verhältnissen vertraut.

Der Entzug des Rechts zur Selbstverwaltung und die Einsetzung eines leitenden Organs greifen stark in die Gemeindeautonomie ein. Sie sind deshalb zeitlich befristet und dürfen nur so lange dauern, bis die Funktionsfähigkeit der Primarschulpflege wiederhergestellt ist. Dafür muss die Beschlussfähigkeit der Primarschulpflege nachhaltig gesichert sein.

Gemäss Planung des zuständigen Gemeinderats der Politischen Gemeinde Dänikon können die Ersatzwahlen für die Mitglieder der Primarschulpflege frühestens mit dem ersten Urnengang vom 18. Mai 2025, andernfalls mit dem zweiten Urnengang vom 28. September 2025 stattfinden.

Am Entzug der Selbstverwaltung und der Einsetzung des leitenden Organs wird daher so lange festgehalten, bis die rechtskräftig gewählte Nachfolgerin oder der Nachfolger der Präsidentin der Schulpflege sowie mindestens zwei weitere rechtskräftig gewählte Mitglieder der Schulpflege ihr Amt angetreten haben und damit die Beschlussfähigkeit der Primarschulpflege Dänikon-Hüttikon mit drei Mitgliedern wieder sichergestellt ist.
 

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