Regierungsrat beantragt Revision zu den Baulinien

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat verschiedene Änderungen am kantonalen Planungs- und Baugesetz. Im Zentrum steht die Regelung von Balkonen und Erkern im Bereich der Baulinien. Mit der Revision sollen bestehende Unklarheiten bereinigt sowie die Rechts- und Planungssicherheit erhöht werden.

Im Kanton Zürich wird der Raum für Verkehrsinfrastrukturen durch Verkehrsbaulinien gesichert. In den Baulinienbereich hineinragende Bauten sind nur beschränkt zulässig. Durch rechtliche Anpassungen in der Vergangenheit sind verschiedene Unklarheiten in Bezug auf die ortsbauliche Gestaltung entstanden, die mit der vorliegenden Gesetzesrevision bereinigt werden. Vorgesehen sind rund ein Dutzend Änderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Insbesondere soll mehr Klarheit geschaffen werden bei den Nutzungsmöglichkeiten durch vorspringende Gebäudeteile wie Balkone oder Erker im Baulinienbereich. «Wir wollen Balkone und Erker nur so weit einschränken, wie es für die Landsicherung und die ortsbauliche Gestaltung erforderlich ist», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. Des Weiteren sollen leicht entfernbare Kleinbauten wie Velounterstände, Solarpanels oder Containerboxen auch im Strassenabstandsbereich bewilligt werden können – im Baulinienbereich ist eine Bewilligung bereits heute möglich. Zudem soll neu die Möglichkeit geschaffen werden, Baulinien, die in einem Quartierplanverfahren festgesetzt worden sind, im ordentlichen Verfahren anzupassen. Dadurch werden aufwändige Quartierplanrevisionen vermieden.

Vernehmlassung positiv, Vorlage an Kantonsrat überwiesen

Die Vernehmlassung ist positiv ausgefallen. Die Mehrheit der rund 70 Teilnehmenden begrüssten die vorgesehenen Anpassungen. Die Eingaben wurden geprüft und die Vorlage wo nötig angepasst. Die vom Regierungsrat verabschiedete Vorlage geht nun zur Beratung an den Kantonsrat respektive an die zuständige Kantonsratskommission.

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