Neue Führungsstrukturen für die Zürcher Mittel- und Berufsfachschulen

Die Mittel- und Berufsfachschulen im Kanton Zürich sollen moderne Organisations- und Führungsstrukturen erhalten. Deshalb schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Gesetzesrevision vor.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch.
Zwei Personen sitzen an einem Tisch.
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 5. November 2024
Aufzeichnung der Medienkonferenz in Gebärdensprache vom 5. November 2024.

Beim Vorhaben «Governance auf der Sekundarstufe II» geht es darum, die Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Führung der Mittel- und Berufsfachschulen im Kanton Zürich neu zu definieren. Zudem sollen die Anstellungsbedingungen der Schulleitungsmitglieder an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Die Bildungsdirektion hat deshalb im Jahr 2023 eine breite Vernehmlassung bei Verbänden, Vertretungen von Gremien der Schulen und politischen Parteien durchgeführt.

Klare Führungsrollen und zeitgemässe Anstellungsbedingungen

Nach der Auswertung der Vernehmlassungsantworten schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Revision des Mittelschulgesetzes (MSG) und des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG) vor. Dies sind die zentralen Änderungen:

  • Die Rollen der Schulorgane sollen klarer definiert werden. Die Schulleitung soll künftig umfassend für die operative Gesamtführung, also die pädagogische, personelle, finanzielle und administrative Führung der Schule zuständig sein. Die Schulkommission soll vorwiegend die strategische Führung der Schule wahrnehmen: Sie legt unter anderem die strategischen Ziele der Schule fest, genehmigt das Leitbild, beschliesst schulinterne Erlasse und unterstützt die Schulleitungsmitglieder mit Expertenwissen bei ihrer Führungsaufgabe. Zudem ist die Schulkommission mit der personellen Führung der Rektorinnen und Rektoren beauftragt. Die Bildungsdirektion nimmt weiterhin die Aufsicht über die Schulen wahr.
  • Mitglieder des Rektorats und des Prorektorats sollen neu unbefristet angestellt statt für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Die Rektoren und Rektorinnen sowie die Prorektoren und Prorektorinnen sind weiterhin verpflichtet, im Rahmen ihrer Schulleitungstätigkeit Unterricht zu erteilen. Neu sollen Teilzeitarbeit und Jobsharing möglich sein.

Mit der Auswahl von neuen Mitgliedern des Rektorats und des Prorektorats soll jeweils eine breit aufgestellte Findungskommission beauftragt werden, in welcher Mitglieder der Schulkommission und der Lehrerschaft vertreten sein sollen.

Die Neuordnung von Aufgaben und Zuständigkeiten der Schulorgane soll die verschiedenen Akteurinnen und Akteure im Schulumfeld dabei unterstützen, sich auf ihre Kernfunktionen zu konzentrieren. Dies stärkt das Gesamtsystem der Schulen im Hinblick auf künftige Herausforderungen.

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