Regierungsrat lehnt Wohnschutz-Initiative ab

Der Regierungsrat erarbeitet derzeit Massnahmen, um die Bautätigkeit anzukurbeln und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Er spricht sich jedoch gegen die Wohnschutz-Initiative aus.

Die kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)» verfolgt das Ziel, Mietpreissteigerungen staatlich zu begrenzen. Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, eine Bewilligungspflicht für Abbrüche, Umbauten, Renovationen und Zweckänderungen einzuführen. Zudem sollen Gemeinden die Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum beschränken können. Die Bewilligung kann mit Auflagen zur Begrenzung der Mietzinse verbunden werden. Weiter enthält die Volksinitiative Vorschriften zum Verfahren, zum Rechtsschutz sowie eine Strafbestimmung.

Kontraproduktiv, wirtschaftsfeindlich, bürokratisch

Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Zwar schirmen die vorgeschlagenen Regelungen Mieterinnen und Mieter mit bestehenden Verträgen weitgehend von Preissteigerungen am Wohnungsmarkt ab. Doch für Personen, die eine neue Wohnung suchen, dürften sie zu höheren Mietpreisen führen. Denn je mehr der Markt reguliert wird, desto stärker sind die preistreibenden Auswirkungen auf weniger regulierte Teile des Mietmarkts. Dies trägt zur Verknappung von Wohnraum bei und lässt die Preise weiter steigen. «Mietpreisbegrenzungen sind längerfristig klar kontraproduktiv», betont Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Das Beispiel Genf verdeutlicht diese Problematik: Dort gibt es seit Längerem eine Bewilligungspflicht mit Mietzinskontrolle. In keiner anderen grossen Stadt der Schweiz ist der Unterschied zwischen Bestands- und Neumieten so gross, während die Neubautätigkeit gleichzeitig nirgends so tief ist. Die Genfer Bevölkerung bleibt daher rekordverdächtig lange in derselben Wohnung.

Wenn – wie in der Initiative vorgesehen – Renovationen, Um- und Ersatzbauten mit einer Mietzinsbegrenzung gekoppelt werden, sinkt auch die Attraktivität wichtiger Massnahmen wie energetische Sanierungen und verdichtetes Bauen. Und ausbleibende Sanierungen könnten den Zustand vieler Wohnungen im Kanton Zürich langfristig verschlechtern. Zudem greifen die vorgeschlagenen Regelungen in die verfassungsmässigen Grundrechte der Eigentümerinnen und Eigentümer ein, insbesondere in die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Das Bewilligungsverfahren bringt darüber hinaus administrativen Aufwand und Verzögerungen mit sich.

Regierungsrat mit diversen Massnahmen

Um die Wohnungsknappheit zu lindern, entwickelt der Regierungsrat derzeit verschiedene Massnahmen, welche die Bautätigkeit anregen und somit das Angebot an Wohnraum erhöhen. Dies wirkt sich wiederum automatisch preisdämpfend auf den Miet- und Immobilienmarkt aus. Zudem plant der Regierungsrat, gezielt und rasch mehr preisgünstige Wohnungen zu schaffen. Mit dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» soll der gemeinnützige Wohnungsbau gestärkt werden. Der Rahmenkredit für die Darlehen der kantonalen Wohnbauförderung soll von derzeit 180 Millionen auf 360 Millionen Franken verdoppelt werden.
 

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: