Gegenvorschlag zur «Förderklassen-Initiative»: Erweiterte Lernräume sollen Schulen entlasten

Die «Förderklassen-Initiative» fordert, dass alle Kinder im Kanton Zürich auf Entscheid der Schulpflege hin Zugang zu heilpädagogisch geführten Förderklassen haben sollen. In seinem Gegenvorschlag will der Regierungsrat die gesetzliche Grundlage schaffen, damit «erweiterte Lernräume» die Regelklassen und Lehrpersonen entlasten.

Am 18. Juli 2024 wurde im Kanton Zürich die «Förderklassen-Initiative» eingereicht. Sie sieht vor, zur Entlastung des integrativen Schulsystems und der Klassenlehrpersonen allen Kindern im Kanton Zürich Zugang zu heilpädagogisch geführten Förderklassen zu gewähren. Die Zuteilung soll vorübergehend, mindestens aber semesterweise, auf Entscheid der Schulpflege erfolgen. Bislang in Regelklassen eingesetzte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sollen künftig in den separat geführten Förderklassen unterrichten. Dadurch soll die Initiative kostenneutral umgesetzt werden können.

Der Regierungsrat teilt die Haltung, dass der Regelunterricht und die Klassenlehrpersonen gestärkt werden sollen. Aus folgenden Gründen lehnt er die Volksinitiative jedoch ab:

Integration als Grundpfeiler unserer Gesellschaft

Die integrative Schulung von Schülerinnen und Schülern ist ein wichtiger Grundpfeiler der Volksschule. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine dauerhafte Separation negativ auf die beruflichen Aussichten von jungen Menschen sowie auf deren Integration in die Gesellschaft auswirkt.

Mehr Aufwand und Kosten statt Entlastung

Die Umsetzung der Initiative würde die Schule nicht entlasten, sondern im Gegenteil zu einer grösseren Belastung für Lehrpersonen führen. Oft weisen mehrere Kinder einer Klasse aus unterschiedlichen Gründen ein herausforderndes Verhalten auf. Jedoch zieht nicht jeder Unterstützungsbedarf eine Zuteilung in eine Förderklasse nach sich. Folglich gäbe es trotzdem Schülerinnen und Schüler, die in der Regelklasse zusätzliche Unterstützung bräuchten. Die dafür notwendigen Ressourcen wären aber in den Förderklassen gebunden. Schon heute können die Gemeinden im Kanton Zürich sogenannte besondere Klassen ausserhalb der Regelklasse führen, wie zum Beispiel Kleinklassen für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf.

Für die Gemeinden würde der Aufwand steigen: Die Zuteilung in eine Förderklasse könnte nicht ohne Beizug von pädagogischen oder medizinischen Spezialisten gefällt werden. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Führung von Förderklassen würde ausserdem zusätzlichen Schulraum erfordern und bei den Gemeinden einen erhöhten administrativen Aufwand verursachen. All dies würde erhebliche Mehrkosten für die Gemeinden verursachen. Die Einführung eines verpflichtenden Angebots an Förderklassen käme zudem einem Eingriff in die Gemeindeautonomie gleich.

Mehr Ressourcen für den erweiterten Lernraum

Der Regierungsrat ist ebenfalls der Meinung, dass der Regelunterricht sowie die Klassenlehrpersonen gestärkt werden sollen. Er präsentiert darum mit dem «erweiterten Lernraum» einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative: Die Gemeinden sollen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit haben, erweiterte Lernräume für Schülerinnen und Schüler zu schaffen, die vorübergehend nicht in eine Regelklasse integriert werden können. Die im Jahr 2023 durchgeführte Vernehmlassung hat gezeigt, dass eine überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für erweiterte Lernräume begrüsst.

Bereits heute betreiben einzelne Gemeinden mit den zur Verfügung stehenden Personalmitteln zusätzliche Lernräume oder Schulinseln. Damit alle Gemeinden die Möglichkeit haben, flächendeckend solche erweiterten Lernräume zu schaffen, sollen die dafür notwendigen Mittel aufgestockt werden.

Mit dem Gegenvorschlag kann das mit der Volksinitiative verfolgte Ziel der Entlastung der Schulen effizienter, kostengünstiger und ohne Eingriff in die Gemeindeautonomie erreicht werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «für eine Schule mit Zukunft – fördern statt überfordern» (Förderklassen-Initiative) – abzulehnen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen.
 

Eine Unterstufenschulklasse im Sitzkreis vor der Wandtafel am Abstimmen
Erweiterte Lernräume sollen Schülerinnen und Schüler vorübergehend gezielt fördern sowie die Regelklassen und Klassenlehrpersonen entlasten. Quelle: Bildungsdirektion Bild «Eine Unterstufenschulklasse im Sitzkreis vor der Wandtafel am Abstimmen» herunterladen

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