Elektronische Basisdienste: Mit Neuerlass Rechtsgrundlagen schaffen

Bevölkerung und Unternehmen sollen ihre Rechte und Pflichten einfach, durchgängig und sicher auf dem elektronischen Weg wahrnehmen können (RRB Nr. 1362/2021).

Elektronische Basisdienste bilden wichtige Komponenten der digitalen Verwaltung. Damit das Leistungsangebot der Verwaltung weiter ausgebaut werden kann, sind neue Rechtsgrundlagen erforderlich. Der Regierungsrat hat das Gesetz über elektronische Basisdienste zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Geregelt werden sollen die Authentifizierung unter Verwendung des Authentifizierungsdienstes des Bundes (AGOV) sowie ein zentraler Webzugang zu elektronisch angebotenen Leistungen der Behörden («Zürikonto»). Im Sinne einer zukunftsorientierten Gesetzgebung wurden Bestimmungen zu Standards und zur Entwicklung von elektronischen Basisdiensten aufgenommen. Das Zusammenwirken verschiedener Akteurinnen und Akteure inner- und ausserhalb der Zentralverwaltung soll unterstützt und technologische Möglichkeiten für elektronische Basisdienste sollen genutzt werden können. Weiter werden Regelungen für die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit der IKT-Grundversorgung sowie im Zusammenhang mit digitalen Arbeitsplätzen von Behörden vorgeschlagen.

Das Rechtsetzungsprojekt erfolgt in Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung des Regierungsrates (RRB Nr. 390/2018) und der Motion KR-Nr. 158/2021 betreffend Digitale Grundleistungen Kanton und Gemeinden.
 

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