Wirksame Kriminalitätsbekämpfung: Gute Gesetzesgrundlagen und genügend Polizeikräfte

Mit der gezielten Revision des Polizeigesetzes können die Voraussetzungen für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung in der Polizeiarbeit im Kanton Zürich weiter verbessert werden. Der Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Dabei wurden gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf Präzisierungen vorgenommen. Angesichts der steigenden Kriminalität und des ungebrochenen Bevölkerungswachstums hebt der Regierungsrat zudem den Sollbestand der Kantonspolizei schrittweise bis 2027 um 108 auf 2425 Stellen an.

Referenten der Medienkonferenz zur Kriminalitätsbekämpfung.
Referenten der Medienkonferenz zur Kriminalitätsbekämpfung.
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 12. September 2024
Aufzeichnung der Medienkonferenz in Gebärdensprache vom 12. September 2024

Für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung braucht die Polizei die entsprechenden Voraussetzungen. Dazu gehören gute und genügend Polizistinnen und Polizisten sowie aktuelle rechtliche Vorgaben. «Mit der Revision des Polizeigesetzes werden die Polizistinnen und Polizisten in unserem Kanton noch bessere Grundlagen zum richtigen Handeln haben», erklärte Sicherheitsdirektor Mario Fehr heute vor den Medien bei der Präsentation der Vorlage, die der Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates verabschiedet hat. Von besonderer Bedeutung ist dies nicht zuletzt bei der Deliktsprävention im Bereich von Terrorismus und anderen schweren Straftaten.

Datenaustausch ermöglichen

So wird mit der Gesetzesrevision die entsprechende kantonale Rechtsgrundlage geschaffen, die den Zürcher Polizeikorps den dringend notwendigen Datenaustausch über die Kantonsgrenzen hinweg ermöglicht. Die heutigen Hindernisse im Datenaustausch stehen einer effektiven und effizienten Kriminalitätsbekämpfung in der Schweiz immer häufiger im Wege. Offensichtlich wird das im Bereich der seriellen Kriminalität wie Einbruchserien oder Online-Anlagebetrügen, die an Grenzen jeglicher Art nicht Halt machen. Gleiches gilt, wie gerade auch Vorfälle in jüngster Zeit in der Schweiz und ganz Europa mit aller Deutlichkeit gezeigt haben, bei der Abwehr von Straftaten mit extremistischem Hintergrund und bei der Verhinderung von Terroranschlägen.

Einsatz im Internet gegen Terrorismus

Die Informationsbeschaffung in den öffentlichen Bereichen des Internets ist heute für die Verhinderung und Aufklärung zahlreicher Deliktsformen nicht mehr wegzudenken. Sie spielt insbesondere bei der frühzeitigen Erkennung von Radikalisierungen und Gewaltandrohungen eine wichtige Rolle. In der Regel werden polizeilich bedeutsame Informationen im Internet aber nicht allgemein zugänglich, sondern in geschlossenen Foren ausgetauscht. Mit der Gesetzesänderung wird die klar definierte Grundlage für einen entsprechenden Einsatz der Polizei geschaffen. Dabei geht es darum, im Rahmen der polizeilichen Präventionstätigkeit gegen die Gefahr sexueller Handlungen mit Kindern und Kinderpornografie vorzugehen sowie frühzeitig Informationen über die Vorbereitung folgenschwerer Gewalttaten wie etwa Amokläufe zu gewinnen, um rechtzeitig die erforderlichen Gegenmassnahmen einleiten zu können. Jeder Einsatz einer Software muss zuerst vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf hat der Regierungsrat zudem klargestellt, dass dabei insbesondere der Einsatz besonderer Informatikprogramme («GovWare»), wie sie in der Strafprozessordnung (StPO) genannt werden, ausgeschlossen ist.

Verbesserte Grundlagen zur Fahndung auf der Strasse

Mit Hilfe von Systemen für die automatisierte Erkennung von Kontrollschildern wie dem vom Bund und einzelnen Kantonen bereits eingesetzten automatisierten Fahrzeugfahn-dungs- und Verkehrsüberwachungssystem (AFV) lassen sich in polizeilichen Fahndungsaufträgen und -systemen (z.B. für gestohlene Autos) erfasste Kontrollschilder automatisch erkennen. Die heutigen AFV-Systeme protokollieren das Kontrollschild jedes vorbeifahrenden Fahrzeugs und gleichen es mit den polizeilichen Datenbanken ab; aber nur ein Treffer löst das Erstellen einer Bildaufnahme aus. Die Daten müssen spätestens nach 100 Tagen gelöscht werden. Auch der Einsatz von AFV-Systemen ist gegenüber der Vernehmlassungsvorlage eingeschränkt worden: So soll die Erstellung von Bewegungsprofilen nur in Fällen möglich sein, in denen eine konkrete schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit (wie Extremismus und Terrorismus) droht oder im Zusammenhang mit einem Verbrechen oder schweren Vergehen – zum Beispiel, wenn Hinweise bestehen, dass ein Tötungsdelikt bevorsteht und das Kennzeichen des Fahrzeugs des Gefährders bekannt ist.

Zusätzliche Stellen stärken polizeiliche Grundversorgung in den Regionen

Neben den gesetzlichen Grundlagen ist angesichts der weiter steigenden Kriminalität sowie des ungebrochenen Bevölkerungswachstums auch eine Anpassung bei den personellen Mitteln für die Kantonspolizei in den nächsten Jahren unerlässlich. Der Regierungsrat hat dazu auf Antrag des Sicherheitsdirektors die nötigen Änderungen der Kantonspolizeiverordnung beschlossen. So wird der Sollbestand bis 2027 schrittweise um 108 auf 2425 Stellen erhöht. «Mit den zusätzlichen Korpsangehörigen können wir die Präsenz direkt vor Ort, in den Regionen, zugunsten der Sicherheit der Bevölkerung weiter verstärken», so Regierungsrat Mario Fehr.

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)